Hecke
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Wer beim Vernichten von Unkraut ein Abflämmgerät einsetzt,
sollte höllisch aufpassen, dass am Ende nicht weitaus mehr beschädigt wird, als
das zwischen den Fugen emporklimmende Grün.

Beim Umgang mit offenem Feuer ist IMMER und ausnahmslos höchste Vorsicht
geboten. Insbesondere im Sommer kann beim Einsatz eines Unkrautbrenners
unendlicher Schaden angerichtet werden, wenn das Feuer durch unsachgemäße
Anwendung umliegende Objekte in Brand setzt. Dabei wird oft außer Acht gelassen,
dass es im Umfeld von Gärten und am Wegesrand eine Vielzahl leicht entzündlicher
Pflanzen und Reststoffe geben kann.

Am Samstagmorgen hatte ein Hausbesitzer im Dürener Stadtteil Merken bereits vor
09:00 Uhr mit einem Gasbrenner unerwünschtes Grün ausgerechnet vor einer Hecke
entfernen wollen. Diese geriet jedoch binnen Sekunden in Brand, so dass die
Feuerwehr zum Löschen hinzukommen musste.

Ein ähnliches Bild bot sich den Einsatzkräften am selben Tag kurz vor 12:00 Uhr
im Titzer Ortsteil Gevelsdorf. Dort hatte eine Bewohnerin bei der
Unkrautbeseitigung ebenfalls einen Brenner in Betrieb genommen. Schlagartig, so
die Frau später, sei nach einem kurzen Windstoß jedoch die angrenzende
Zypressenhecke in Brand geraten. Das dabei außer Kontrolle geratene Feuer musste
ebenfalls vor Ort durch die Feuerwehr gelöscht werden, so dass es sich nicht
gefährlich weiter ausbreiten konnte.

Personen wurden durch die beiden geschilderten Beispielfälle glücklicherweise
dieses Mal nicht verletzt. Dennoch wird eindringlich vor den Folgen einer
leichtfertigen oder unsachgemäßen Benutzung solcher Geräte gewarnt. Dies kann
nicht nur tragische Auswirkungen auf Leib, Leben und bedeutende Sachwerte haben,
sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Quelle:
Polizei Düren

By CUH