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Gemeinsame Presseerklärung von Staatsanwaltschaft und Polizei
Mönchengladbach

Mönchengladbach (ots)

Gegen einen 15-Jährigen aus einer polizeibekannten
Jugendgruppe ist ein Untersuchungshaftbefehl ergangen. Er steht im Verdacht, in
den letzten Wochen insbesondere eine Vielzahl an Raub- und
Körperverletzungsdelikten begangen zu haben. Die Polizei hat den Jugendlichen am
Mittwoch, 8. Juni, aufgrund des Untersuchungshaftbefehls festgenommen. Am
Folgetag, dem 9. Juni, hat sie ihn einem Haftrichter vorgeführt, der den
15-Jährigen in Untersuchungshaft schickte.

Die Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft hatte den Untersuchungshaftbefehl auf
Anregung einer Ermittlungsgruppe der Polizei beantragt. Ein Richter hatte ihn
aufgrund der bestehenden Wiederholungsgefahr erlassen. Die Polizei vollstreckte
den Haftbefehl daraufhin umgehend: Am Mittwoch nahmen Beamte den 15-Jährigen
fest.

Ihm wird vorgeworfen, als einer der Rädelsführer in den Innenstädten von Rheydt
und Gladbach mehrere Straftaten begangen haben. Dazu gehören insbesondere
Raubdelikte und gefährliche Körperverletzungen.

Die Ermittlungsgruppe bei der Polizei Mönchengladbach war aufgrund steigenden
Zahl an Straftaten durch Jugendgruppe in den letzten Wochen eingerichtet worden.
Sie besteht unter anderem aus erfahrenen Jugendsachbearbeitern, die diese
Straftaten bearbeiten und bekämpfen.

Weitere Informationen über die Arbeit der Ermittlungsgruppe und die Kooperation
von Polizei und weiteren Behörden finden Sie hier:
https://moenchengladbach.polizei.nrw/artikel/jugendkriminalitaet-im-blick .

Polizei Mönchengladbach

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