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Die Europäische Union schreibt für das Jahr 2023 eine Stilllegung von 4 Prozent der vorhandenen Ackerflächen vor. Wollen Landwirte auch künftig Direktzahlungen der EU erhalten, müssen sie sich daran halten, 4 Prozent ihrer landwirtschaftlichen Flächen „unproduktiv“ -d.h. brachliegen- zu lassen. Das bedeutet, dass in Deutschland -Stand jetzt- bei 11 Millionen Hektar (ha) Ackerfläche 440.000 ha davon stillgelegt werden müsste. Der Grund hierfür ist, dass die EU die Landwirtschaft ökologischer gestalten will. Wer als Landwirt also künftig weiterhin die gewohnten EU-Agrarzahlungen erhalten will, muss sich an bestimmte Auflagen halten um Klima- und Umweltleistungen zu erbringen, die mit der Auszahlung verknüpft sind.

Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die Flächenstilllegung aufgrund des Ukraine-Krieges allerdings -momentan und aktuell- der falsche Weg. Der Bundestagsabgeordnete für den Kreis Heinsberg, Wilfried Oellers, erklärt diese Haltung: „Angesichts der sich verschlechternden Versorgungslage mit Getreide und anderen Nahrungsmitteln aufgrund des in der Ukraine stattfindenden Krieges muss die Frage der Flächenstilllegungen überdacht werden. Zumindest über das Aussetzen der EU-Regelungen sollten wir sprechen und diskutieren.“ Die Bundesregierung, namentlich Landwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte in einem Radio-Interview zwar Verständnis gezeigt und eine Aufschiebung der EU-Regelungen für möglich gehalten, eine Aussetzung der Flächenstilllegung ist durch das Bundesministerium für Landwirtschaft derzeit allerdings nicht abzusehen.

„Der Unionsfraktion ist genauso wie dem Minister sehr an Artenschutz und Klimaschutz gelegen. Doch die geplante Stilllegung wird hier nicht allzu viel beitragen können. Die stillgelegten Flächen werden zunächst als Schwarzbrache verwendet werden. Dies ist weder für Pflanzen noch für Insekten ein bevorzugtes Habitat“, so der Bundestagsabgeordnete. Schwarzbrache nennt der Landwirt eine Fläche, die der Selbstbegrünung überlassen wird. Eine Aufwertung durch Bepflanzung mit wertvollen Pflanzen oder mit Zwischenfrüchten sei nach EU-Regelungen zu unterlassen, ergänzt Oellers. Eine Bindung von CO² durch Grünpflanzen sei also nicht garantiert, genau so wenig wie die Schaffung von Habitaten von Insekten. Das von der EU anvisierte Ziel ist nach Meinung des Parlamentariers nicht in Sichtweite.

Die Frage, die sich im Zuge der Diskussion stellt, ist, ob sich eine Aufschiebung der Flächenstilllegungsregelungen denn überhaupt positiv auf die Lebensmittelversorgung auswirken könne, und so die indirekten Folgen des Ukraine-Krieges auf dem deutschen Agrarmarkt günstig beeinflussen würde. Hierzu Wilfried Oellers: „Ein Hektar Ackerland kann im Mittel bis zu 50 Tonnen Nahrungsmittel produzieren, beispielsweise Kartoffeln. Wir reden hier also grob gerechnet von ungefähr 22 Millionen Tonnen Nahrungsmitteln, die nicht importiert werden müssten sondern jeweils regional und damit umweltschonend hergestellt werden könnten. Das sorgt dann auch für Preisstabilität und entlastet die Bürger, der dies in seinem Portemonnaie spüren wird.“ Außerdem, so der Abgeordnete weiter, sei aufgeschoben nicht gleich aufgehoben. Die Agrarreform werde hierdurch zwar nach hinten verschoben, sei aber sicherlich nicht vom Tisch. „Wichtig ist, dass die Folgen des Krieges für die Bevölkerung so gut wie möglich abgemildert werden. Der Vorschlag der Union ist ein Beitrag von vielen hierzu“ erklärte Oellers.

Quelle:
Büro Oellers MdB / CDU

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