Koblenz / Idar Oberstein
Anklage zum Schöffengericht Idar-Oberstein wegen öffentlichen Aufforderns zu Straftaten usw. erhoben
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus Rheinland-Pfalz (ZeT_rlp), hat gegen einen 55 Jahre alten Angeschuldigten Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts Idar-Oberstein erhoben.
Am 31.01.2022 wurden im Rahmen einer Verkehrskontrolle im Bereich Kusel zwei Polizeibeamte durch Kopfschüsse getötet. Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in Anlehnung an dieses Verbrechen am 03.02.2022 auf einem seiner öffentlich zugänglichen Facebook-Profile zwei selbstgedrehte Videos online gestellt und darin zur Tötung von Polizeibeamten aufgerufen sowie den Mord an den zwei Polizeibeamten gebilligt zu haben. In dem ersten Video soll er die Gründung eines „Cophunter-Vereins“ angekündigt und zur Jagd und Tötung von Polizeibeamten als „neuen Sport“ aufgerufen haben. Gegen eine Gebühr von 500 EUR würde er Polizeibeamte auf einen Feldweg locken, dann hieße es für die Teilnehmer „Schuss frei!“ und der „Spaß“ könne beginnen. In einem weiteren, kurze Zeit später online gestellten Video soll er zur Ermutigung von „Anfängern“ den Mord an den zwei Polizeibeamten als Beispiel dafür angeführt haben, dass die Tötung solch junger unerfahrener Polizeibeamter keine Schwierigkeiten bereite. Weiterhin soll er in Aussicht gestellt haben, für einen sogenannten „Fangschuss“ zwischen den Kopf als Preis die Gebühr von 500 EUR zu erstatten und eine „Party“ zu organisieren.
Ferner wird ihm vorgeworfen, in einer am 02.02.2022 an die Polizeiinspektion Idar-Oberstein gesandten E-Mail das Andenken der zwei getöteten Polizeibeamten verunglimpft und die Polizeibeamten der Dienstelle Idar-Oberstein beleidigt zu haben. Schließlich wirft ihm die Anklage eine Urkundenfälschung durch den Gebrauch eines gefälschten Impfausweises vor.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist der Angeschuldigte ein Anhänger von „Verschwörungstheorien“ sowie der Ideologie der sogenannten „Reichsbürger“. Er soll die Taten aus einer tiefgehenden feindlichen Gesinnung gegenüber dem Staat und seinen Bediensteten begangen haben.
Der Angeschuldigte wurde am 09.02.2022 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz festgenommen und befinden sich seither in Untersuchungshaft. Er hat sich zur Sache eingelassen. Er behauptet unter anderem, bei seinen Facebook-Profilen handele es sich um „Comedy“ Seiten. Die Äußerungen in den am 03.02.2022 online gestellten Videos seien als Satire zu verstehen. Den Tatvorwurf der Urkundenfälschung bestreitet er.
Das Amtsgericht Idar-Oberstein wird nunmehr über die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung steht daher noch nicht fest.
Rechtliche Hinweise:
Gemäß § 111 Abs. 1 StGB macht sich derjenige strafbar, der öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Abs. 3 StGB) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert. Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, sieht das Gesetz eine Strafdrohung von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird gemäß § 140 Nr. 2 StGB bestraft, wer, wie im vorliegenden Fall, eine der in § 126 Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten, namentlich Mord, in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt.
Gemäß § 189 StGB wird derjenige mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, der das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft. Die Beleidigung wird gemäß § 185 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Das Ministerium der Justiz hat mit Rundschreiben vom 20.10.2017 die Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus Rheinland-Pfalz bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gegründet. Sie ist als Landeszentralstelle originär zuständig für die Bearbeitung der Verfahren, die von dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof nach § 142a Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) an sie abgegeben werden. Insoweit ist sie auch für die Bearbeitung von Verfahren aus dem Saarland zuständig. Sie ist ferner sachlich zuständig für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung, besonderer Schwierigkeit oder besonderem Umfang aus den Bereichen des Terrorismus und Extremismus und kann Verfahren, die diese Kriterien erfüllen, jederzeit übernehmen. Seit dem 01.10.2021 ist die Landeszentralstelle unter den vorgenannten Voraussetzungen zudem für Verfahren der Hasskriminalität zuständig.
Bei Hasskriminalität handelt es sich um Straftaten, bei denen in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person wegen ihrer zugeschriebenen oder tatsächlichen Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, physischen und/oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität, politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, ihres äußeren Erscheinungsbildes oder sozialen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder einen sonstigen Gegenstand richtet.
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz