Stefan Lenzen MdL
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Die schweren Fälle von Kindesmissbrauch in Lügde, Münster und Bergisch Gladbach haben schonungslos die Probleme beim Schutz von Kindern in Nordrhein-Westfalen aufgezeigt. In dieser Plenarwoche hat der Landtag das Landeskinderschutzgesetz beschlossen, das Mindeststandards einführt und für mehr Handlungssicherheit bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Jugendämtern und anderen Einrichtungen sorgen soll. „Kinder haben das Recht, gewaltfrei, in Liebe und Geborgenheit aufzuwachsen. Mit dem Kinderschutzgesetz wollen wir dafür sorgen, dass früher erkannt werden kann, wenn Kinder Gewalt und Missbrauch ausgesetzt sind und diese schlimme Situation schneller beendet werden kann“, erklärt Stefan Lenzen MdL, FDP-Landtagsabgeordneter für die Kreise Heinsberg und Düren.

Das Kinderschutzgesetz greift eine Vielzahl von aktuellen und wichtigen Forderungen aus der Praxis auf, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen deutlich zu verbessern. „Wir führen verbindliche Mindeststandards ein. Damit erhöhen wir die Handlungssicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den NRW-Jugendämtern, die eine sehr schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe haben“, erklärt Lenzen. Beratungsangebote sowie die Einführung verpflichtender Qualitätsentwicklungsverfahren werden außerdem dazu beitragen, strukturelle Mängel in den Behörden zu identifizieren und zu beseitigen.

Das Kinderschutzgesetz ist der Einstieg für einen umfassenden, landesrechtlich verankerten Kinderschutz. „Wir gehen beim Schutz der Kinder in NRW bundesweit voran. Es ist ein erster Meilenstein und wir wollen das Gesetz stetig weiterentwickeln. Kinder und Jugendliche sollen bei uns sicher und geborgen aufwachsen können“, so Lenzen.

Foto: Susanne Klömpges
Quelle: FDP-Fraktion NRW

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