Berlin
SPD und die Grünen konnten die Ampelkoalition dazu bewegen weitere Verhandlungen über das Infektionsschutzgesetz aufzunehmen und das ganze mit Blick auf die
weiter steigenden Infektionszahlen zu überarbeiten.
Die Maskenpflicht soll nun in mehreren Bereichen weiter gelten.
So soll die Maskenpflicht nicht nur in Kliniken und Pflegeheimen sowie dem öffentlichen Personenverkehr möglich sein, sondern auch in Arztpraxen, Tageskliniken, in Einrichtungen für ambualante Operationen sowie Vorsorge und Reha Einrichtungen in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt.
Die FDP wehrt erfolgreich die Idee ab die Maskenpflicht auch im Einzelhandel anzuordnen. Auch in Zahnarzt – Physiotherapeuten – oder Hebammenpraxen soll es künftig keine Maskenpflicht mehr geben.
Die derzeit geltenden Corona Beschränkungen laufen am kommenden Samstag (19.03.2022) aus. Bund und Länder haben sich jedoch geeinigt das weiterhin Basisschutzmaßnahmen aufrecht erhalten werden. Daher ist eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes notwendig. Diese Reform soll noch in dieser Woche im Eilverfahren von Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden.
Foto / Bericht
Uwe Heldens / westreporter