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Nach Entfallen des Tatverdachts einer Beteiligung am Polizistenmord in Ulmet nunmehr auch Aufhebung des Haftbefehls wegen Jagdwilderei gegen den 32-Jährigen

Das Landgericht Kaiserslautern hat heute den Haftbefehl gegen den 32-Jährigen aufgehoben, so dass dieser sich auf freiem Fuß befindet. Das Landgericht entschied als Beschwerdeinstanz auf Antrag der Verteidigung. Es sah keine Fluchtgefahr und damit keinen Haftgrund mehr.

Hierfür spielte unter anderem eine Rolle, dass der Haftbefehl nach einer von der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Ende Februar beantragten Änderung aufgrund neuer Ermittlungsergebnisse nur noch wegen gewerbsmäßiger Jagdwilderei und versuchter Strafvereitelung bestand.

Quelle:
Landgericht Kaiserslautern

By CUH