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Mönchengladbach:

In der Nacht zu Freitag, 25.02.2022, meldeten kurz nach Mitternacht Verkehrsteilnehmer einen „Polizisten“, der sie an der Beckrather Straße angehalten und kontrolliert hatte – jedoch nicht so recht wie ein tatsächlicher Polizist wirkte.

Echte Polizisten machten sich umgehend auf den Weg und sahen sich an beschriebener Stelle einem Mann gegenüber, der neben einer gelben Polizei-Weste auch eine augenscheinliche Pistole in einem Holster trug und über Handfesseln verfügte.

Dem Autofahrer zufolge hatte er diesen angehalten und Personalpapiere sowie Fahrzeugschein verlangt. Er habe aber anhand der Kommunikation den Schwindel erkannt und sei schnell weggefahren.

Ein eklatanter Unterschied zwischen dem angetroffenen 43-Jährigen mit Warnweste und den wahrhaftigen Polizisten vor Ort war erst einmal, dass der selbst ernannte „Polizist“ einen Alkoholwert von knapp 1,5 Promille aufwies. Bei der Waffe handelte es sich um eine nicht geladene Gaspistole.

Auf seine „Dienstverrichtung“ angesprochen räumte er ein, dass er eine Verkehrskontrolle durchgeführt habe. Rechtliche Probleme und Gefahren dieser Handlung sah er nicht so recht ein. Seinem „ihr macht das ja auch“ stehen nun eine Strafanzeige wegen Amtsanmaßung sowie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufgrund des fehlenden Waffenscheines entgegen.

Apropos Gefahren: Was sich amüsant liest, ist natürlich mit gutem Grund absolut verboten! Neben der strafrechtlichen Relevanz kann so etwas in gefährlichen Situationen enden. Spätestens dann, wenn man sich mit einer echt aussehenden Pistole vor echte Polizist/-innen stellt.

Die Gaspistole, Warnweste und Handfesseln sind nun da, wo sie hin gehören: Sichergestellt bei der echten Polizei.

Quelle:
Polizei Mönchengladbach

By CUH