Heinsberg
Aufgrund der gesunkenen Impfnachfrage gelten ab Dienstag, 1. März 2022, neue Öffnungszeiten in den dezentralen Impfstellen des Kreises Heinsberg. Eine vorherige Terminanmeldung für alle Impfstellen über die Internetseite des Kreises Heinsberg (www.kreis-heinsberg.de, Corona-Impfung, Online-Terminkalender Impfstationen) wird weiterhin gewünscht, ist aber nicht zwingend notwendig. Das sind die neuen Öffnungszeiten ab 1. März 2022:
• Hückelhoven, montags und mittwochs von 13 bis 18.30 Uhr, freitags von 11 bis 18.30 Uhr; Parkhofstraße 84 im DRK-Testzentrum.
• Erkelenz, montags, 15 bis 18.30 Uhr, Goswinstraße 28 in der alten Notdienstpraxis.
• Geilenkirchen, dienstags, 15 bis 18.30 Uhr, Martin-Heyden-Straße 32 am Krankenhaus (Zugang nicht barrierefrei).
• Heinsberg, donnerstags, 15 bis 18.30 Uhr, Geilenkirchener Straße 2 im AOK-Gebäude.
Am Altweiberdonnerstag, 24. Februar 2022, sind die Impfstationen des Kreises Heinsberg in Hückelhoven von 11 bis 18.30 Uhr und in Heinsberg von 13 bis 18.30 Uhr, sowie am Freitag, 25. Februar 2022, in Hückelhoven von 13 bis 18.30 Uhr geöffnet. Am Rosenmontag, 28. Februar 2022, sind die Impfstellen des Kreises Heinsberg geschlossen.
Mitte März tritt die Impfpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmter Einrichtungen (nach §20a IfsG) in Kraft. Weiterführende Informationen rund um das Thema Impfpflicht gibt es im Internet unter www.kreis-heinsberg.de (Einrichtungsbezogene Pflicht zum Immunisierungsnachweis – „Impfpflicht“ für Pflegepersonal).
Vom Proteinimpfstoff Nuvaxovid der Firma Novavax wird dem Kreis Heinsberg zunächst ein begrenztes Kontingent zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund und angesichts der bevorstehenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist eine priorisierte Vergabe nach folgenden Vorgaben erforderlich:
• Impftermine für Erstimpfungen mit dem Novavax-Impfstoff sollen zunächst vor allem Personen ermöglicht werden, die in einem Gesundheitsberuf arbeiten (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen und Rettungsdienste) oder von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind. Menschen aus Gesundheitsberufen müssen eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen können. Für diese Personengruppen sollen in den ersten Wochen etwa 75 Prozent der verfügbaren Dosen reserviert werden.
• Weitere 20 Prozent der verfügbaren Novavax-Dosen sind für Menschen vorgesehen, denen eine Unverträglichkeit in Bezug auf die vorhandenen mRNA-Impfstoffe ärztlich attestiert wurde. Ein Nachweis kann über ein ärztliches Attest erfolgen.
• Weitere fünf Prozent der Dosen sollen der Allgemeinbevölkerung zur Verfügung gestellt werden.
Wie zeitnah ein Termin für eine Impfung mit dem Novavax-Vakzin angeboten werden kann, hängt von der Verfügbarkeit des Impfstoffs ab. Die Liefermenge ist zunächst begrenzt. Eine Warteliste wird es im Kreis Heinsberg nicht geben. Termine können online gebucht werden, sobald feststeht, wie viele Impfdosen dem Kreis Heinsberg zugeteilt werden. Für eine vollständige Impfung sind zwei Impfdosen im Abstand von drei Wochen notwendig. Als vollständig geimpft gelten Personen, deren Zweitimpfung mindestens 14 Tage her ist.
Quelle:
Kreis Heinsberg
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