Der Landtag NRW hat heute in erster Lesung das neue Landeskinderschutzgesetz beraten. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche besser vor Gefährdungen für ihr Wohl zu schützen. In dem Entwurf sind die Erkenntnisse aus der parlamentarischen Aufarbeitung der Missbrauchsfälle eingeflossen.
„Mit dem Gesetz unterstreicht Nordrhein-Westfalen seine bundesweit führende Rolle bei der Stärkung und Wahrung der Kinderrechte“, erklärt Stefan Lenzen, Heinsberger FDP-Landtagsabgeordneter. Der Gesetzentwurf sieht fachliche Mindeststandards in den Jugendämtern vor und soll für eine bessere Kooperation aller beteiligten Ämter sorgen. „Wir wollen sicherstellen, dass Kindeswohlgefährdungen besser und frühzeitiger erkannt werden. Dazu werden wir das Fachpersonal entsprechend schulen und in jedem Jugendamtsbezirk interdisziplinäre Netzwerke zum Kinderschutz aufbauen.“
Das Land NRW wird eine eigene Stelle zur Qualitätssicherung und -beratung einrichten sowie verpflichtende Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendhilfe erarbeiten. „Für das gesamte Vorhaben werden wir bis 2024 184,7 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Wir stellen damit erstmals auf gesetzlicher Basis Mittel für Kinderschutz zur Verfügung und unterstreichen unsere Rolle bei der Stärkung und Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen“, so Lenzen.
Der Gesetzesentwurf wurde vom Landtag zur weiteren Beratung u.a. in den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend sowie in den Kommunalausschuss, dem Lenzen angehört, verwiesen.
Fotos: Susanne Klömpges, FDP-Fraktion NRW
Lenzen_Stamp: Archivfoto mit Familienminister Dr. Joachim Stamp (FDP)
Quelle: FDP Fraktion NRW
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