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München

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene (2G) vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit gab das Verwaltungsgericht nach Angaben des Redsktionsnetzwerk Deutschland am heutigen Mittwoch in München einem Eilantrag der Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern statt.

Aufgrund der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen bislang nur Geimpfte und Genesene Ladengeschäfte betreten. Ausgenommen sind Geschäfte, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Die Antragstellerin sah darin eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes und beantragte deshalb die vorläufige Außervollzugsetzung dieser Regelung.

Damit hatte die Inhaberin des Geschäftes Erfolg. Ob das nun auch für weitere Bundesländer in Frage kommt wird sich zeigen. NRW hatte dem „kippen“ der 2G Regel zu Jahresbeginn eine Abfuhr erteilt. Hier hatten mehrere Handelsketten geklagt nachdem in Niedersachsen eine solche Klage Erfolg hatte.

Quelle: R N D

By CUH