Düsseldorf / NRW
Seit heute – Sonntag den 16. Januar 2022 – gelten in NRW neue Corona Regeln. Die jetzige Regelung löst die bestehende 2G Plus Regen nach nur drei Tagen ab.
Hier nun ein Überblick über die nun geltenden Corona Regeln in NRW.
Beginnen wir mit Personen die durch einen PCR Test positiv getestet wurden. Diese gehen umgehend und ohne Anordnung der Gesundheitsämter für zehn Tage in die Quarantäne. Wenn dieser Personenkreis nach zwei Tagen ohne Symptome ist kann die Quarantäne auf sieben Tage verkürzt werden. Kontaktpersonen werden durch die Infizierten schnellstmöglich und eigenständig informiert.
Wer nun mit einer infizierten Person in einem Haushalt lebt muss automatisch für zehn Tage daheim bleiben. Auch hier kann durch „Frei testen“ auf sieben Tage verkürzt werden – Kinder in Tageseinrichtungen und Schüler können die Isolation auf fünf Tage verkürzen.
Sollten nun während der Quarantäne Symptome auftreten wird ein PCR Test fällig. Sonstige Kontaktpersonen müssen nun nicht mehr automatisch in die Quarantäne sondern erst wenn eine entsprechende Anordnung vom Gesundheitsamt vorliegt. Sollten die Kontaktpersonen nicht vollständig geimpft sein, bzw. ungeimpft sein wird eine Selbstisolierung erwartet.
Allerdings gibt es wie üblich Ausnahmen von diesen Regeln. Wer „geboostert“ ist – also drei Corona Schutzimpfungen erhalten hat ist genauso wenig betroffen wie Personen die genesen und geimpft sind. Menschen die bislang zweifach geimpft wurden müssen nicht in die Isolation wenn sie sich zwischen Tag 15 und Tag 90 nach der zweiten Impfung befinden
Zugleich wurde die 2G-plus-Regelung schon nach wenigen Tagen wieder gelockert: Von der Testpflicht für Restaurants, Kneipen, Hallenbäder und Fitnessstudios ausgenommen sind nun nicht nur Geboosterte, sondern auch geimpfte Genesene sowie doppelt Geimpfte zwischen dem 15. und 90. Tag nach der zweiten Impfung. Menschen die Genesen sind können auf diese Maßnahme verzichten wenn bereits 28 Tage nach ihrem positiven Test vergangen sind – allerdings auch nur bis Tag 90.
Eine Besonderheit die erwähnenswert ist gilt für Personen die mit Johnson & Johnson geimpft wurden. Bislang war für diese Personen eine Impfung vorgesehen. Eine Zweitimpfung war nicht notwendig. Das hat sich nun geändert. Die „Einfachimpfung“ reicht nicht mehr aus – geboostert ist auch hier jeder nach der „3.“ Corona Schutzimpfung. Faustregel aktuell: Geboostert durch Impfung ist somit – unabhängig vom Impfstoff – wer tatsächlich drei Corona Schutzimpfungen erhalten hat.
Foto / Bericht:
Heldens / westreporter