Den Haag / Niederlande
Nachdem die ersten Geschäfte und Gastronomen bereits heute – als Protest – geöffnet haben und Landesweit morgen viele (wenn nicht alle) Unternehmer nachziehen, blieb der Regierung wohl nicht viel anderes über als zu lockern und den Lockdown in weiten Teilen zu beenden.
Für Sport, Kontaktberufe, Einzelhandel und Bildung in den Niederlanden ist ab Samstag, dem 15. Januar 2022 wieder deutlich mehr möglich. Das niederländische Kabinett hat diese Lockerung und die dafür geltenden Auflagen wie etwa die Verschärfung der Mund/ Nasenbedeckung beschlossen. Die hohe – und immer noch steigende Zahl der Infektionen mit der Omikron-Variante macht es erforderlich, die Schließung anderer Einrichtungen bis Dienstag, den 25. Januar, fortzusetzen, wenn erneut entschieden wird, ob mehr getan werden kann.
Nach der Öffnung der Grund- und weiterführenden Schulen am 10. Januar kann nun auch der Sportunterricht in den berufsbildenden Sekundar- und Hochschulen wieder aufgenommen werden. Alle sportlichen Aktivitäten sowie Kunst und Kultur (zum Beispiel Musik, Schauspiel und Tanz) in Innenräumen und draußen ist wieder möglich.
Auch sportliche Wettkämpfe innerhalb des eigenen Vereins sind wieder möglich. Der vorzulegende QR Code bleibt für die Sport- und Kulturveranstaltungen unter 18 Jahren obligatorisch.
Die Einzelhändler werden täglich bis 17 Uhr wieder öffnen dürfen. Es muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden und es gibt eine Zugangsbeschränkung (je 4qm —> eine Person) und eine Mund/ Nasenbedeckung (keine Stoffmasken mehr) muss getragen werden. Es gelten weiterhin Hygienemaßnahmen. Friseure, Nagelstudios, Sexarbeiter und Menschen mit anderen Kontaktberufen können ihre Arbeit bis 17 Uhr wieder aufnehmen. Eine Übersicht über alle Regeln und Bedingungen sowie die Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter www.rijksoverheid.nl/corona
Wer eine, mindestens eine Woche alte Auffrischungsimpfung hat oder im Jahr 2022 bereits Corona hatte, muss sich nach engem Kontakt mit einer infizierten Person nicht sofort in Quarantäne begeben.
Die Quarantänehinweise für Menschen in wichtigen Berufen, die keine Auffrischimpfung oder Infektion hatten, werden weiter ausgearbeitet.
Bei den Rekordzahlen an Infektionen der Omikron-Variante besteht weiterhin die Gefahr, dass das Gesundheitswesen überlastet wird. Zudem führen die vielen Infektionen und die Quarantäneregeln zu Personalverlusten. Dies kann zu großen Problemen im Bildungswesen, im öffentlichen Verkehr, bei der Polizei und an vielen anderen wichtigen Stellen führen.
Deshalb gelten diese Maßnahmen ab dem 15. Januar:
- Halten Sie überall 1,5 Meter Abstand.
- Bleiben Sie bei Beschwerden zu Hause und machen Sie einen Selbsttest. Wenn Sie ein positives Ergebnis haben, lassen Sie sich bei der GGD testen.
- Nehmen Sie nicht mehr als 4 Personen ab 13 Jahren pro Tag zu Hause auf . Besuchen Sie maximal 1 Haushalt pro Tag.
- Draußen wird empfohlen, mit nicht mehr als 4 Personen über 13 Jahren zusammen zu sein.
- Die gesamte Gastronomie ist geschlossen. Bestellung und Abholung ist möglich.
- Kinos, Museen, Theater und Konzertsäle sind geschlossen.
- Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte und Drogerien sind bis 20:00 Uhr geöffnet. Ausgenommene Dienste wie Tankstellen, Apotheken, Bibliotheken, Fahrschulen, der Notar oder Rechtsanwalt sind geöffnet.
Diese neuen Maßnahmen kommen zu den schon bestehenden Maßnahmen hinzu, die im Moment bereits für alle gelten, wie die Grundregeln, die Maskenpflicht, der Hinweis zum Selbsttest vor dem Besuch bei anderen und der Hinweis zum Homeoffice. Personen ab 70 Jahren wird empfohlen, ihre Kontakte, auch zu Kindern, so weit wie möglich einzuschränken und einen Abstand von 1,5 Metern zu ihnen einzuhalten.
Quelle: Niederländische Medien