Heinsberg
Wer sich impfen lassen möchte, kann dazu ab Montag, 27. Dezember, die Impfstationen des Kreises Heinsberg auch ohne Termin aufsuchen. „Wir haben die Kapazitäten so ausgebaut, dass wir uns in der Lage sehen, jeden, der geimpft werden möchte, auch zu impfen – egal, ob mit oder ohne Termin. Wir haben zurzeit genügend Impfstoff“, sagt Landrat Stephan Pusch.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird weiterhin eine Terminvereinbarung auf der Internetseite des Kreises Heinsberg und Doctolib (www.kreis-heinsberg.de, Corona-Impfung, Online-Terminkalender Impfstationen) empfohlen. Wer im Vorfeld keinen Termin vereinbart hat, muss in den Impfstationen mit Wartezeiten rechnen. Zur Impfung muss zwingend ein Ausweisdokument und – falls vorhanden – ein Impfpass mitgebracht werden. Um das Impfangebot weiter in die Fläche tragen zu können, führen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes zurzeit Gespräche mit Apothekern aus dem Kreis Heinsberg.
In den Impfstationen des Kreises Heinsberg werden Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen (Booster-Impfungen) vorgenommen. Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat angesichts der drohenden raschen Ausbreitung der Omikron-Variante ihre Empfehlung für die Auffrischungsimpfung angepasst und empfiehlt diese für Erwachsene bereits drei Monate nach der vollständigen Impfung. Die dritte Impfung soll vor einer möglichen schweren Erkrankung schützen und das Risiko verringern, das Virus zu übertragen. Die für die Auffrischungsimpfung vorgesehenen Vakzine von Biontech/Pfizer und Moderna sind nach Einschätzung der Ständigen Impfkommission gleichwertig in ihrer Wirksamkeit. Bevorzugt sollen Personen ab 70 Jahren, medizinisches und pflegerisches Personal sowie alle Menschen mit einer Immunschwäche geboostert werden.
Allen Personen, die einmalig mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden, wird zu einer zusätzlichen mRNA-Impfstoffdosis (von Biontech oder Moderna) geraten. Auch Menschen, die nach durchgemachter Infektion eine Impfung erhalten haben, sollen diese nach sechs Monaten auffrischen lassen. Zur Generierung von QR-Codes für Geimpfte und Genesene wenden Sie sich bitte an eine Apotheke, die diesen Service anbietet. Welche das sind, können Sie im Online-Apothekenmanager (www.mein-apothekenmanager.de) nachschauen.
Das sind die Standorte und Öffnungszeiten der Impfstationen des Kreises Heinsberg:
• Erkelenz, Goswinstraße 28, in der alten Notdienstpraxis,
montags von 13 bis 18.30 Uhr
• Geilenkirchen, Martin-Heyden-Straße 32, am Krankenhaus (Zugang nicht barrierefrei), dienstags und mittwochs von 13 bis 18.30 Uhr
• Heinsberg, Geilenkirchener Straße 2, im AOK-Gebäude,
donnerstags von 13 bis 18.30 Uhr
• Hückelhoven, Parkhofstraße 84, Impfstation des Kreises Heinsberg,
montags bis freitags von 11 bis 18.30 Uhr
Das offene Angebot der Impfstationen des Kreises Heinsberg richtet sich an Erwachsene (Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen) sowie Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf bis 17 Jahren (Erst- und Zweitimpfungen). Die Stiko empfiehlt die dritte Impfung nach drei Monaten – aber erst ab 18 Jahren.
WICHTIG: Impfung von Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren: Für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren sind vorherige Terminvereinbarungen über die Internetseite des Kreises Heinsberg und Doctolib (www.kreis-heinsberg.de, Corona-Impfung, Online-Terminkalender Impfstationen, Kinderimpfung 5-11 Jahre) zwingend erforderlich. Dem Kreis Heinsberg wurden Impfdosen für zunächst 500 Kinder zugeteilt. Die Termine sind inzwischen vergeben. Weitere Impfstofflieferungen sind vom Land NRW noch nicht in Aussicht gestellt worden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zahl der zu vergebenden Termine abhängig ist vom Impfstoff, der dem Kreis Heinsberg für die Impfung von Kindern zur Verfügung gestellt wird.
Covid-19-Impfungen sind außerdem möglich bei den Haus- und Facharztpraxen, die sich an den Impfungen beteiligen. Welche das sind und wer auch praxisfremde Patienten zur Impfung annimmt, kann im Impfregister Nordrhein eingesehen werden (www.kreis-heinsberg.de, Corona-Impfung, Online-Impfregister der KV Nordrhein). Auch Betriebsärztinnen und -ärzte können nach wie vor gegen Covid-19 impfen.
Pressestelle des Kreises Heinsberg
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