Die Ausrichtung einer inklusiven Veranstaltung unter Corona-Bedingungen, die barrierefreie Umgestaltung der Internetseite eines Vereins, die Beauftragung von Dolmetschung in Gebärdensprache – das alles ermöglicht das Landesförderprogramm „Inklusionsscheck“. Vereine und Initiativen können vom Sozialministerium über den Check 2000 Euro erhalten, um damit ihre Angebote inklusiv zu gestalten.
Nach über 150 erfolgreich geförderten Maßnahmen im Jahr 2021 wird der Inklusionsscheck nun auch im kommenden Jahr fortgesetzt – die NRW-Koalition hat dies im Haushalt verankert.
Im Kreis Heinsberg wurde beispielsweise der Heimatverein Wegberg darin gefördert, die Erklärvideos des Flachsmuseums in barrierefreien Versionen anzubieten.
Ab dem 1. Januar 2022 beginnt nun die neue Förderphase. Finanziell unterstützt werden lokale und regionale Aktivitäten, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen stärken. Mit den Landesmitteln können zum Beispiel Veranstaltungen, Publikationen, Ausstellungen, Öffentlichkeitsarbeit oder Fortbildungen gefördert werden. Ein wichtiges Ziel ist die Herstellung von Barrierefreiheit. Dazu zählen die Anschaffung von technischen Hilfen oder personelle Unterstützung zur barrierefreien Kommunikation, beispielsweise über Gebärdendolmetscher.
Das Sozialministerium stellt 2022 für das Förderprogramm insgesamt 600.000 Euro zur Verfügung. Die Antragstellung wird komplett online abgewickelt. Bewilligte Anträge werden mit einer Pauschale in Höhe von 2000 Euro gefördert. Alle weiteren Informationen zum Inklusionsscheck finden Vereine und Initiativen auf der Webseite des Ministeriums unter mags.nrw.de/inklusionsscheck.
Quelle:
Gemeinschaftsbüro Krückel / Schnelle
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