Düsseldorf / NRW
Die Corona-Schutzverordnung in NRW wurde am vergangenenDonnerstag präzisiert. Nun müssen auch vollständig geimpfte Personen bei Kontakt zu Omikron-Infizierten in Quarantäne. Das berichten derzeit neben der WAZ, NRZ und der RP viele andere Medien.
Wer also mit einem nachweislich mit der Omikron Variante des Coronavirus Infizierten Kontakt hatte darf trotz eigener vollständiger Immunisierung mit zweiwöchiger Quarantänepflicht rechnen. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerium hat die Verordnung mit den Regeln hierzu nun mit sofortiger Wirkung geändert.
Aus der seit Donnerstag gültigen Fassung geht hervor, dass die Gesundheitsämter sowohl für Haushaltsangehörige als auch für andere Kontaktpersonen von Infizierten mit besorgniserregenden Varianten 14 Tage Quarantäne anordnen können. Das heißt: Die Omikron Variante wurde als besorgniserregend eingestuft, somit greift diese Regelung.
Vorher waren geimpfte und genesene Personen bei Kontakt zu Corona Infizierten von der Quarantänepflicht ausgenommen sofern es keinerlei Symptone gab.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums hat das Robert Koch-Institut in Nordrhein-Westfalen bis Donnerstag bereits 23 Omikron-Fälle nachweisen können.Dazu kommen weitere 47 Verdachtsfälle die derzeit noch in Klärung sind. „Das Gesundheitsminsterium beobachtet die derzeitige Omikron Situation in NRW sehr genau da das Wissen um die Wirksamkeit der Impfung sehr begrenzt sei“ sagte eine Vertreterin des Ressorts am vergangenen Mittwoch im Gesundheitsausschuss.
Foto / Bericht:
Uwe Heldens / Heinsberg-Magazin
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