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Düsseldorf (ots)

Mit dem Inkrafttreten der Änderungen des Strafgesetzbuchs und
des neuen Infektionsschutzgesetzes in den vergangenen Tagen wurde rechtliche
Klarheit geschaffen. In den neuen Regelungen werden neben Impf- auch Test- und
Genesenendokumentationen unter strafrechtlichen Schutz gestellt.

„Wer Impfpässe fälscht, verhält sich sozialschädlich und menschengefährdend. Das
ist eine Straftat, meiner Ansicht nach eine moralisch ganz üble“, stellte
LKA-Chef Ingo Wünsch in Düsseldorf dazu fest.

Gefälschte Impfdokumentationen stehen derzeit hoch im Kurs und gefährden die
Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Vom 1. April 2021 bis einschließlich dem
23. November 2021 wurden die landesweiten Fallzahlen der Fälschungsdelikte im
Zusammenhang mit Impfnachweisen nach der alten Rechtslage erhoben. Mit
Auswertungsstand vom 1. Dezember 2021 wurden für diesen Zeitraum dabei 1.041
Delikte erfasst.

Seit dem 24. November 2021 werden die Fallzahlen der Fälschungsdelikte im
Zusammenhang mit Impf,- Genesenen- und Testdokumentationen nach der neuen
Rechtslage erhoben. Mit Auswertungsstand vom 1. Dezember 2021 konnten dabei 188
Delikte im Zusammenhang mit gefälschten Impfdokumentationen festgestellt werden,
darüber hinaus sieben Delikte im Zusammenhang mit gefälschten
Testdokumentationen. Es handelt sich hierbei um eine Eingangsstatistik aus den
Vorgangsbearbeitungssystemen der Polizei NRW, die fortlaufenden Aktualisierungen
unterliegt.

Seit einigen Tagen gelten in Nordrhein-Westfalen in vielen Bereichen des
öffentlichen Lebens die 2G-Regeln. Zugelassen sind oftmals nur noch Geimpfte und
Genesene. Durch das Vorzeigen von gefälschten Impfpässen wollen Ungeimpfte die
Maßnahmen umgehen. Es dürfte als wahrscheinlich anzusehen sein, dass die
Fallzahlen durch die verschärften 2G-Regeln im Land NRW weiterhin ansteigen.

Für das digitale Impfzertifikat in den entsprechenden Handy-Apps ist ein QR-Code
erforderlich, der derzeit in den Apotheken zu bekommen ist.

Betrüger fallen hier bei der Beantragung des digitalen Impfnachweises auf, wenn
sie sich diesen Code mit einem gefälschten Impfausweis in Apotheken besorgen
wollen.

In der Regel finden sich auf den unechten Impfausweisen gefälschte Aufkleber
oder Stempel. Weiterhin sind die gelben Impfpässe geheftet („getackert“).
Verbogene Heftnadeln oder ausgefranste Löcher können ein Indiz dafür sein, dass
der Pass bereits einmal auseinandergenommen wurde.

„Impfpässe verfügen anders als etwa Personalausweise oder andere amtliche
Dokumente über keine spezifischen Sicherheitsmerkmale“, erläuterte der Direktor
des Landeskriminalamtes NRW, Ingo Wünsch in Düsseldorf, „wozu einen gefälschten
Impfpass? Lass Dich impfen, dann brauchst Du das Ding nicht“ appelliert Ingo
Wünsch.

Das LKA NRW hat dazu Präventionshinweise entwickelt und diese im Internet der
Polizei NRW (https://polizei.nrw/artikel/geimpft-genesen-oder-gefaelscht )
eingestellt und zusätzlich den relevanten Verbänden (z. B. Sicherheitsgewerbe,
Hotel- und Gaststättenverband) zur Verfügung gestellt. Damit wird eine
größtmögliche Verbreitung erreicht.

Die Sicherheitsbehörden mahnen, grundsätzlich keine Fotos von echten Impfpässen
etwa in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen, auf denen Chargennummern der
Impfstoffe zu erkennen sind. Diese würden von Fälschern als Vorlage genutzt, um
damit gefälschte Impfpässe im Netz zum Verkauf anzubieten. Bereits im Frühjahr
2021 waren gefälschte Impfpässe im Internet angeboten worden. Wer solche
Angebote entdeckt, sollte diese umgehend bei der Polizei und den
Netzwerkbetreibern melden.

„Nicht nur die Täter begehen eine Straftat, sondern auch die Käufer. Wer einen
solchen gefälschten Impfpass gebraucht, macht sich strafbar“, stellte LKA-Chef
Ingo Wünsch klar, „wir kommen an einem fälschungssicheren Impfzertifikat, mit
vergleichbaren Sicherheitsmerkmalen wie bei Bargeld und Passpapieren, in Zukunft
nicht vorbei.“

Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

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