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Heinsberg

Im Kreishaus Heinsberg (Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg) und in den übrigen Dienststellen des Kreises Heinsberg gilt ab Montag, 6. Dezember, für Besucherinnen und Besucher die 3G-Regel. Wer das Kreishaus oder die Dienststellen betreten möchte, muss einen gültigen 3G-Nachweis vorlegen können. Dieser Nachweis kann durch

 

  • einen Impfnachweis über einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 oder
  • einen Genesenen-Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, die mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt, oder
  • einen Testnachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS‑CoV‑2

 

erbracht werden. Der 3G-Nachweis der Besucherinnen und Besucher des Kreishauses wird durch Mitarbeitende des Sicherheitsdienstes oder des Bürger-Service-Centers bzw. Gesundheitsamtes bei Zutritt kontrolliert.

 

Für Getestete gilt, dass zwischen der Durchführung des Antigen-Schnelltests und dem Besuch der Kreisverwaltung höchstens 24 Stunden liegen dürfen. PCR-Tests dürfen höchstens 48 Stunden zurückliegen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten als getestet, da sie an den verbindlichen Schultestungen teilnehmen. Sie müssen beim Besuch des Kreishauses lediglich ihren Schülerausweis vorlegen. Jüngere Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gelten als getestet.

 

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kreishaus Heinsberg gilt bereits die 3G-Regelung. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung gibt eine entsprechende Anpassung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben vor und bietet zudem die Möglichkeit, weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz zu treffen.

 

Die Kreisverwaltung hat sich zum Schutz von Kundinnen, Kunden und Mitarbeitenden entschlossen, 3G in allen Räumen umzusetzen. Außerdem gilt im Kreishaus Heinsberg eine Maskenpflicht. Es müssen medizinische Masken, also OP- oder FFP2-Masken getragen werden. Wer Krankheitssymptome wie Fieber, Erkältungserscheinungen oder Geschmacksverlust aufweist, darf das Kreishaus Heinsberg nicht betreten.

 

Quelle:
Kreis Heinsberg

Info und Bestellung
AMC Handelsvertretung Heldens
in Wassenberg
Tel: 0152 0336 1972

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