Bildunterschrift: Thomas Schnelle MdL, Mitglied der Kinderschutzkommission
Entwurf des NRW-Kinderschutzgesetzes beschlossen
Seit ihrer Einführung im November vor zwei Jahren hat die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder – im Landtagsjargon „Kinderschutzkommission“genannt – vieles erreicht. Für einen Unterausschuss ist die Kommission mit beeindruckendem Tempo gestartet. Man hat Anhörungen durchgeführt, Experten befragt, alle Mitglieder haben hart gearbeitet – und nun steht ein erstes Ergebnis, dass bald allen Kindern und Jugendlichen unseres Landes zu Gute kommen wird: das NRW-Kinderschutzgesetz wurde von der Regierung in den Gesetzgebungsprozess gegeben; bereits im Frühjahr kommenden Jahres könnte es in Kraft gehen.
Der CDU-Landesabgeordnete des Kreises Heinsberg, Thomas Schnelle, war von Anfang an dabei und konnte den Weg zum Kinderschutzgesetz mitverfolgen: „Aus der parlamentarischen Aufarbeitung des Missbrauchsfalles in Lügde und der Arbeit der Kinderschutzkommission konnten wir viele Erkenntnisse liefern, die nun in dieses wichtige Gesetz einfließen. Vor allem müssen wir die Personen vor Ort – Erzieher, Streetworker, Jugendamtsmitarbeiter – künftig mit einem besseren Rüstzeug ausstatten, sie mit dem notwendigen Know-How versorgen, wie mit einer solchen Situation umgegangen und wirksam geholfen werden kann.“
Als ehemaliger Kriminalbeamter, der in den Bereichen Kindesmissbrauch und der Darstellung von Kindesmissbrauch gearbeitet hat, ist es für ihn auch ein persönlicher Erfolg, dieses Gesetz mit auf den Weg gebracht zu haben, dass den Kinderschutz in unserem Land spürbar stärken wird. „Das NRW-Kinderschutzgesetz wird ein Meilenstein für den Schutz unserer Kleinen. Aus meiner früheren Arbeit weiß ich, wie unverschämt sicher sich die Täter fühlen, die zudem so unfassbare Verbrechen begehen. Ich werde vor solchen Verbrechen meine Augen nicht verschließen, sondern jede politische Chance nutzen, um Kindern und Jugendlichen zu helfen.“, so Schnelle.
Das Kabinett hat am Dienstag den 09.11.2021 den Entwurf für ein NRW-Kinderschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz geht jetzt in die Verbändeanhörung, anschließend in die parlamentarische Beratung.
Quelle: Büro Thomas Schnelle