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Heinsberg

 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt COVID-19Auffrischungsimpfungen für alle Personen ab 70 Jahren, sofern die zweite Coronaschutzimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Die Impfungen erfolgen nach der landesweiten Schließung der Impfzentren nunmehr über die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.

 

Studien haben gezeigt, dass die Wirksamkeit der Corona-Schutzimpfung gerade bei

Seniorinnen und Senioren etwa ein halbes Jahr nach der zweiten Impfung kontinuierlich

nachlässt. Diese Personengruppe ist immer noch gut geschützt, aber nicht mehr in dem Maße wie kurz nach der Zweitimpfung.

 

NRW-Gesundheitsminister Laumann ruft daher alle Personen ab 70 Jahren, deren vollständige Corona-Impfung mindestens sechs Monate vergangenen ist, dazu auf, einen Termin zur Auffrischungsimpfung bei der Hausärztin oder dem Hausarzt zu vereinbaren. Sofern Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt keine Corona-Impfungen anbietet, steht Ihnen die Kassenärztliche Vereinigung unter der bekannten Rufnummer 116 117 zur Verfügung.

 

In den kommenden Tagen wird hierzu ein entsprechendes Schreiben des Gesundheitsministeriums des Landes NRW versendet. Zunächst geht dieser Brief allen Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Heinsberg, die mindestens 90 Jahre alte sind, zu. Anschließend erhalten alle Personen ab 80 Jahren dieses Schreiben; wenige Tage später auch Personen ab 70 Jahren bzw. alle, die spätestens im Jahre 1951 geboren sind.

Der Ministerbrief ist zudem im Serviceportal unter https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/163843/show hinterlegt.

 

Quelle:

Pressestelle des Kreises Heinsberg

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