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Die Wiederaufbauhilfe für Betroffene der Hochwasserkatastrophe geht an den Start. Nur wenige Tage nach den Beschlüssen von Bund und Ländern hat die Landesregierung die Förderrichtlinie ‚Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen‘ veröffentlicht. „Insgesamt stehen 12,3 Milliarden Euro zur Verfügung, um die Schäden an privater, kommunaler und unternehmerischer Infrastruktur wiederherzustellen“, erklärt Stefan Lenzen, FDP-Landtagsabgeordneter für die Kreise Heinsberg und Düren.

Die Wiederaufbauhilfe gliedert sich in vier Bereiche: Hilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, aus den u.a. die Beseitigung von Schäden wie auch die Neuerrichtung von gleichartigen Wohngebäuden finanziert werden kann. Mit der Aufbauhilfe für Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend gemacht werden. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Für die Land- und Forstwirtshaft und ähnliche Betriebe, für Fischerei und Aquakultur stehen ebenfalls Mittel für die Wiederherstellung der Betriebe und Infrastruktur zur Verfügung. Die Kreise, Städte und Gemeinden können die Schäden an ihrer Infrastruktur ebenfalls gegenüber dem Wiederaufbaufonds geltend machen.

„Das Hochwasserereignis Mitte Juli war eine gewaltige Naturkatastrophe, die zu massiven Schäden geführt hat. Die NRW-Koalition aus FDP und CDU hat schnell gehandelt und nur wenige Tage nach den Beschlüssen die Förderrichtlinie veröffentlicht. Jetzt gilt es, unsere Heimat wiederaufzubauen“, so Lenzen.

Anträge können ab dem 17. September bei den zuständigen Bewilligungsbehörden gestellt werden. Alle notwendigen Informationen gibt es online unter www.land.nrw/de/wiederaufbauhilfe.

Foto: Susanne Klömpges
Quelle: FDP-Fraktion NRW