Eine Klausel im Infektionsschutzgesetz macht es möglich: Ab dem 11. Oktober 2021 erhalten ungeimpfte Bürger in NRW keine „Lohnfortzahlung“ im Quarantäne Fall. Diese Klauses greift dann wenn eine Impfung die Quarantäne hätte verhindern können.
Wer also in Deutschland – so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann “ Sich die Freiheit herausnimmt, sich nicht impfen zu lassen obwohl medizinisch nichts dagegen spricht, steht für die Folgen seiner Entscheidung selbst ein …. “ Nach Rheinland Pfalz und Baden-Würtemberg ist Nordrhein Westfalen nun das dritte Bundesland in dem die Regel greifen wird und Verdienstausfallentschädigungen im Quarantänefall nicht gezahlt werden.
Ausgenommen werden hier Menschen die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen.
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Heldens / westreporter