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Symbolfoto: Gerichtsurtei

Karlsruhe

Der Rundfunkbeitrag steigt vorläufig um 86 Cent auf einen Betrag von monatlich 18,36 Euro.

Das ordnete nun das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss an.

Diese Entscheidung gilt rückwirkend seit dem 20. Juli bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung.

Sachsen-Anhalts hatte die Erhöhung um 86 Cent blockiert. Nun werteten die Richter in Karlsruher dies als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit.

Der Rundfunkbeitrag ist vielen Bürgern im Land ein Dorn im Auge. In der heutigen Zeit geschieht der Informationsaustausch nicht mehr ausschließlich über öffentlich rechtliche Rundfunkanstalten. Das Urteil dürfte in sozialen Medien nun wieder für reichlich Diskussionsstoff sorgen

Foto: Uwe Heldens

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