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Kreis Heinsberg

Seit dem 01.08.2021 müssen nun alle Reiserückkehrer, die aus den Niederlanden kommen, bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einen aktuellen negativen Corona Test vorweisen. Alternativ geht hier auch der Nachweis einer vollständigen Imfpung – bzw. der Nachweis der Genesung. Unberührt hiervon bleiben Kinder unter zwölf Jahren.

Diese Regelung betrifft nun auch den Kreis Heinsberg und die Grenzübergänge im Kreis Heinsberg (allerdings auch alle anderen Grenzübergänge zu den Niederlanden). Hier kontrolliert nun die Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze ob die vorgeschriebenen Nachweise vorhanden sind. Generelle Kontrollen wird es an den Grenzübergängen nicht geben hört man von der Bundespolizei. Allerdings wird der Grenzverlauf stichprobenartig überwacht.

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Wer bei der Einreise aus den Niederlanden (Hochrisikogebiet) keine vollständige Impfung oder Genesung nachweisen kann, der muss sich umgehend in Quarantäne begeben. Und die kann 10 Tage andauern. Allerdings kann man diese Quarantäne mit einem negativen Test vorzeitig beenden – allerdings erst am fünften Tag der Isolation. Verstösse werden von der Bundespolizei an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Wer einen Tagesausflug plant sollte schon vor der Einreise einen negativen Test,der nicht älter als 48 Stunden ist (alternativ PCR Test nicht älter als 72 Stunden) zur Hand haben – bzw. eine Impfung oder die Genesung nachweisen können.

Gleiches gilt für Menschen – auch aus der Grenzregion – die zum Einkaufen in die Niederlande fahren möchten. Sofern stichprobenartige Grenzkontrollen bei der Rückreise nach Deutschland stattfinden, könnte ein negativer Test, der maximal 48h Stunden alt ist, respektive der Impf / Genesenennachweis von Nöten sein.

An der belgisch – niederländischen Grenze – in den Niederlanden kontrolliert derzeit – ebenfalls Stichprobenartig die Koninklijke Marechaussee. Fehlen hier die notwendigen Unterlagen zur Einreise aus Belgien in die Niederlande wird schnell eine Strafe von 95,00 Euro fällig. Bei den Unterlagen kann es sich um einen Impfausweis, Genesungsschein oder ein negatives Testzeugnis handeln. Personen, die vollständig geimpft sind oder sich von Corona erholt haben, können dies in der CoronaCheck-App nachweisen.

Andere Reisende müssen sich vor ihrer Rückreise in dem Land, in dem sie sich aufhalten, testen lassen.

Foto / Bericht:
Uwe Heldens / westreporter