Das Land NRW stellt 200 Millionen Euro Soforthilfe für die Unwettergeschädigten zur Verfügung. Davon sind 65 Millionen Euro für die Kommunen vorgesehen, die durch das Starkregenereignis betroffen sind. Der Kreis Heinsberg erhält daraus zwei Millionen Euro. Die Verteilung an die Städte und Gemeinden übernimmt der Kreis.
Bürger, die von existenzieller Not betroffen sind, erhalten 1.500 Euro plus 500 Euro für jede weitere Person im Haushalt, max. 3.500 Euro. Für Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige sowie für Landwirte und forstwirtschaftliche Betriebe können 5.000 Euro beantragt werden.
„Menschen, Unternehmen, Land- und Forstwirte sowie die Kommunen wurden teilweise massiv vom Hochwasser getroffen. Mit einer ersten Soforthilfe wollen wir als Land NRW die Betroffenen unterstützen. Der Bund hat ebenfalls Soforthilfen angekündigt. Im August werden Bund und Länder über einen Wiederaufbaufonds beraten“, erklärt der Heinsberger FDP-Landtagsabgeordnete Stefan Lenzen. „Die Soforthilfe ist eine richtige Maßnahme, um die Betroffenen zu unterstützen. Sie kann natürlich nicht die gesamten Kosten für entstandene Schäden abdecken, dafür braucht es einen nationalen Kraftakt, den Wiederaufbaufonds.“
Die Leistungen für Bürger und Wirtschaft können bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung bis zum 31. August beantragt werden.
Foto: Susanne Klömpges
Quelle:FDP-Fraktion NRW