Die NRW-Koalition stärkt in dieser schwierigen Zeit die Innenstädte und Zentren. Von dem 70 Millionen schweren Sofortprogramm zur Stabilisierung unserer Innenstädte und Zentren werden in diesem Jahr Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit gut 30 Millionen Euro unterstützt. Mit insgesamt 605.192 Euro werden die Innenstädte des Kreises Heinsberg von diesen Fördergeldern profitieren. Im vergangenen Jahr konnte bereits andere Kommunen von dem Programm profitieren. Dazu die CDU-Abgeordneten des Kreises Heinsberg, Bernd Krückel und Thomas Schnelle:
„Das Förderprogramm ist für unseren Handel, aber auch die Bürgerinnen und Bürger, ein echter Lichtblick. Von starken Innenstädten profitieren alle im Kreis. Sie sind das Aushängeschild der Städte und auch ein Ort der Begegnung. Corona hat den Einzelhandel in unseren Städten stark getroffen. Mit dem Fördergeld will die NRW-Koalition den Kommunen eine Stütze in dieser noch immer schweren Zeit sein und ihnen unter die Arme greifen. Das Geld wird noch in diesem Jahr ausgezahlt und ermöglicht ein rasches Handeln.
Geilenkirchen erhält aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ 109.350 €, welche für den Verfügungsfonds Anmietung genutzt wer-den.
Die Stadt Heinsberg erhält 251.064 € für Maßnahmen in der Innenstadt.
Übach-Palenberg erhält für Maßnahmen des Zentrenmanagements in Übach und Palenberg insgesamt 198.000
und die Stadt Wegberg erhält 46.557 €, ebenso für Maßnahmen in der Innenstadt.
Wir sind sehr froh, dass die NRW-Koalition wieder einmal schnell in Pandemiezeiten handelt und die kommunale Familie mit Hilfsprogrammen fest im Blick hat.“
Hintergrund:
Städte und Gemeinden werden mit diesem bundesweit einmaligen Landespro-gramm in der Lage versetzt, den Corona-bedingten Folgen in unseren Innenstäd-ten und Zentren aktives Handeln entgegen zu setzen.
Der sichtbaren Schließung von Kaufhäusern und dem zunehmenden Leerstand von Ladenlokalen, Gastronomieflächen und ganzen Immobilien kann mit neuen Instrumenten begegnet werden, die von Seiten des Landes mit 90 Prozent gefördert werden.
Hierbei geht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen neue Wege und geben den Städten und Gemeinden viel Spielraum, das Richtige für das Herz ihrer Städte und Gemeinden zu tun. Ob die Anmietung von Ladenlokalen, der Erwerb von Gebäuden, die Verhandlung mit den Grundstückseigentümern von Einzelhandelsgroßimmobilien oder die Erarbeitung von gemeinsamen Perspektiven mit Handel, Eigentümern und Politik: Jede Kommune kann hier ihrer individuellen Herausforderung gerecht werden.
Das Sonderprogramm umfasst vier Handlungsfelder:
1. Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen wirkt kleinteiligen Leerständen entgegen.
2. Die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden werden gestärkt, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümern auf Augenhöhe agieren und Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu können.
3. Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Den Kommunen wird der Zwischenerwerb von Gebäuden ermöglicht, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen.
4. In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier helfen Beratungs- und Planungsangebote, ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten.
Quelle:
Gemeinschaftsbüro Krückel / Schnelle (CDU)