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Die Alte Landstraße im Stadtteil Klinkum ist innerhalb der gesamten Ortsdurchfahrt im Bereich der Gehwege beidseits der Straße mit Bäumen bepflanzt. Bei den Bäumen handelt es sich um Blutpflaumen (Prunus cerasifera ́Nigra ́), welche als Hochstamm/ Alleebaum erzogen wurden. Aufgrund eines Pilzbefalls mit dem Pflaumen- Zunderschwamm und der Belastung durch die trockenen Sommermonate der vergangenen Jahre müssen 13 Bäume kurzfristig gefällt werden. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Heinsberg.

Über die Fällung hinaus werden an einer Vielzahl der verbleibenden Bäume baumpflegerische Maßnahmen durchgeführt (Totholzentnahme, Kronenpflege, Lichtraumprofilschnitte usw.), um jene noch für einen möglichst langen Zeitraum erhalten zu können. Mit den Arbeiten wurde ein externes Fachunternehmen beauftragt, welches die Arbeiten voraussichtlich in der 25. KW ausführen wird.

Der städtische Baumkontrolleur erkannte bei seinen Baumkontrollen nach der VTA – Methode, dass insgesamt 13 Bäume in Ihrer Vitalität derart eingeschränkt sind, dass hier aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Fällung vorzunehmen ist.

In der Hoffnung, dass zumindest einzelne Bäume erhalten werden können, wurde hiernach ein externer Gutachter hinzugezogen. Dieser sollte mittels Bohrwiderstandsmessung herausbekommen, wieviel Restwandstärke noch verbleiben ist. Dieser Parameter ist für die Beurteilung der Standsicherheit essentiell. Leider bestätigte sich jedoch die Notwendigkeit der unmittelbaren Fällung von einem Großteil der Bäume. Bei vier Bäumen wäre durch eine erhebliche Kronenreduktion eine Erhaltung möglich, jedoch lediglich für einen begrenzten Zeitraum. Hierbei gilt es zu bedenken, dass jene Bäume durch die erforderlichen Maßnahmen in ihrem Erscheinungsbild erheblich negativ beeinflusst werden.
Eine Ersatzpflanzung mit der gleichen Baumsorte ist wenig sinnvoll. Zum einen besteht aufgrund der noch vorhandenen Bäume aus dem Altbestand ein enormer Befallsdruck, weshalb neu gepflanzte Bäume innerhalb kürzester Zeit ebenfalls befallen werden könnten. Auf der anderen Seite ist bei diesem pilzlichen Schaderreger davon auszugehen, dass sich Pilzsporen im Boden ablagern, und auch von dieser Seite aus zu einem Befall an zu pflanzenden Jungbäumen führen können. Eine Nach- bzw. Ersatzpflanzung mit einer anderen Baumart an diesen Standorten wird aktuell geprüft.

Quelle:
Stadt Wegberg