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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft
Mönchengladbach und der Polizei Mönchengladbach

Mönchengladbach (ots)

Wie die Feuerwehr Mönchengladbach bereits am Morgen des
Freitags, 16. April, berichtete, hatte es in der Nacht zuvor in einer Wohnung
eines an der Saarstraße gelegenen Mehrfamilienhauses gebrannt. Die
Kriminalpolizei nahm die Ermittlungen auf, die für den 56-jährigen
Wohnungsinhaber nun mit Untersuchungshaft endete.

Zeugen hatten die Feuerwehr gerufen, weil im Flur und auch in Wohnungen des
Hauses die Rauchmelder angeschlagen hatten. Die Feuerwehrleute öffneten die Tür
der betroffenen Wohnung gewaltsam, da die darin befindliche Person sich
weigerte, dies zu tun. Sie brachten den 56-jährigen Wohnungsinhaber aus der
Wohnung und löschten das Feuer.

Der 56-Jährige wurde schlussendlich mit schweren Verletzungen in eine
Spezialklinik gebracht und dort intensivmedizinisch versorgt. Lebensgefahr
konnte zum damaligen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden.

Durch das Feuer war in der angemieteten Wohnung des 56-Jährigen erheblicher
Schaden, auch am Gebäude, entstanden. Weitere Personen und Wohnungen wurden
nicht in Mitleidenschaft gezogen, da die Feuerwehr die weitere Ausbreitung des
Brandes verhindern konnte.

Zur Klärung der Brandursache nahm die Kriminalpolizei die Ermittlungen auf und
beging unter anderem zusammen mit einem Sachverständigen den Tatort. Die
Ermittlungen ergaben, dass der Brand vermutlich an einem Polstermöbel seinen
Ursprung fand und er bewusst entfacht worden war.

Im weiteren Verlauf erhärtete sich der Verdacht, dass der 56-Jährige das Feuer
aus persönlichen Motiven heraus bewusst gelegt hatte, so stark, dass er nach
Verbesserung des Gesundheitszustandes am Freitag, 7. Mai, einer Haftrichterin
vorgeführt wurde. Diese ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft
Mönchengladbach Untersuchungshaft wegen schwerer Brandstiftung an. Der
56-Jährige wurde in ein Justizvollzugskrankenhaus gebracht.

Polizei Mönchengladbach