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Bei der Ratssitzung am 24. März 2021 und der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusssitzung stand die Abstimmung über das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Heinsberg für 2021 bis 2025 zur Abstimmung.

Hier wurde unter b) über die „beabsichtigten beitragspflichtigen
Straßenbaumaßnahmen“ abgestimmt. Da für die Freien Wähler eine erhebliche Benachteiligung der Bürger entsteht, die an einer solchen Straße wohnen, wird dies Seitens der Freien Wähler abgelehnt.

Anwohner und Bürger, die an solchen Straßen wohnen oder Eigentum haben, ist es nicht möglich, auf die Nutzung der Straßen Einfluss zu nehmen. Ändern sich z.B. direkt oder indirekt an der Straße gelegene Nutzungen von Grundstücken, ist eine Änderung des Individualverkehrs unumgänglich.
Beispielhaft kann hier aufgeführt werden, wenn z.B. an solchen Straßen bedingt durch fehlende oder zu bemängelnde Bebauungspläne gewerbliche Nutzungen in Wohngebieten entstehen. Der Bürger, der vor Jahren noch im Glauben war, den Kauf eines ruhig gelegenen Grundstückes durchzuführen, dann aber vor die Tatsache gestellt wird, das an seiner Anliegerstraße ein Gewerbebetrieb oder ähnliches mit erhöhtem Verkehrsaufkommen entsteht, wird die Abnutzung seiner Straße nicht verhindern können. Die dann bei einer Instandsetzung der Straße entstehenden Straßenausbaubeiträge sind nicht dem Verursacher übertragbar, sondern müssen wenigen Anliegern der Straße übertragen werden. Hier erscheint es als logisch, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen oder alle rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um diese für den Anlieger so gering wie möglich zu halten. Trotz mehrfacher Anläufe der Freien Wähler auf Landesebene hat die aktuelle Landesregierung keine Aktivitäten gezeigt, diese Ungleichbehandlung zu ändern. Neben Nordrhein-Westfalen sehen nur noch die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt die verpflichtende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in den Kommunen vor.
Die Verwaltung der Stadt Heinsberg hat jetzt mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen, FDP und AfD den Straßenausbau mit beitragspflichtigen Maßnahmen für die Ostpromenade in 2022, für Rolland in 2023, für End in 2024 und für die Turmstraße in 2025 beschlossen. Hier hätte die Stadt ein Zeichen setzten können und gleichzeitig darüber abstimmen lassen können, für die Anlieger ein Entschädigungsprogramm aufzulegen. Die Landesregierung hätte man außerdem zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auffordern können.
Das Verhalten der AfD ist hier gar nicht mehr nachvollziehbar, weil gerade diese die Abschaffung der Straßenausbaueiträge auf deren Wahlplakaten bei der Kommunalwahl beworben hatten.

Die Freien Wähler sind gegen jede Art von Straßenausbaubeiträgen. Die Freien Wähler lehnen daher auch die Umsetzung in Heinsberg ohne Ausgleichprogramm für die Anlieger ab.
Die Freien Wähler werden die betroffenen Anlieger bei Protesten unterstützen. Heinsberg, 30. März 2021

Quelle:
Walter Leo Schreinemacher
Vorsitzender, Fraktion im Rat der Stadt Heinsberg
Symbolfoto: Strasse
Uwe Heldens / westreporter