Coronavirus im Kreis Heinsberg
Stand: 29. April
Heinsberg. Die aktuelle Corona-Statistik für den Kreis Heinsberg vom 29. April 2021 (Stand 9 Uhr): Seit dem 25. Februar 2020 gibt es 10.915 bestätigte Coronafälle im Kreis Heinsberg. Aktuell gelten 1009 Personen als noch nicht genesen. Die Zahl der Verstorbenen liegt im Kreis Heinsberg bei 352. Das Landeszentrum Gesundheit (LZG) meldet eine 7-Tage-Inzidenz von 135,0 pro 100.000 Einwohner.
Die Verteilung auf die Städte und Gemeinden stellt sich folgendermaßen dar (Zahl der nachweislich an Covid-19 Erkrankten/Zahl der Genesenen/Zahl der Verstorbenen): Erkelenz (1669/1444/77), Gangelt (894/834/33), Geilenkirchen (1076/924/16), Heinsberg (1914/1643/70), Hückelhoven (1754/1515/55), Selfkant (541/479/16), Übach-Palenberg (1044/918/25), Waldfeucht (446/393/21), Wassenberg (640/571/15), Wegberg (937/833/24).
Aufgrund von Unklarheiten unter den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Heinsberg darüber, wer aktuell für eine Coronaschutzimpfung berechtigt ist, weist der Kreis Heinsberg nochmal darauf hin, dass die Impfterminvergabe für das Impfzentrum des Kreises Heinsberg ausschließlich, wie vom Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gefordert, gemäß der entsprechenden Impferlasse und der dort festgelegten Reihenfolge erfolgt.
Aktuell impfberechtigt sind alle Personen der Jahrgänge 1951 und älter, die einen Impftermin ausschließlich über das Portal der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten.
Ab Freitag, 30. April, erhalten Personen mit Erkrankungen nach §3 Absatz 1 Nummer 2 der Coronavirus-Impfverordnung (z.B. Personen nach einer Organtransplantation oder Conterganschädigung) einen Impftermin über die Kassenärztliche Vereinigung, nicht wie bisher über die Terminvergabe des Kreises Heinsberg. Wichtig ist zu unterscheiden, dass Personen mit Vorerkrankungen nach § 4 der Impfverordnung, erst in der Priorisierungsgruppe drei berücksichtigt werden. Aktuell sind ausschließlich die Gruppen eins und zwei berechtigt.
Über den Kreis Heinsberg können weiterhin bestimmte Personengruppen der Priorisierungsgruppe zwei einen Impftermin erhalten. Hierzu gehören beispielsweise Ärzte der Humanmedizin oder auch Kontaktpersonen von Schwangeren oder von pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 4 und 5. Eine vollständige Liste findet sich innerhalb des Anmeldeportals der Online-Terminvergabe auf der Homepage des Kreises Heinsberg.
Weiterhin sind nicht mobile Personen des Pflegegrades 4 und 5 impfberechtigt, die im Rahmen von aufsuchenden Impfteams in der eigenen Häuslichkeit eine Impfung erhalten können. Die Terminabstimmung erfolgt zwischen dem Impfzentrum und dem Hausarzt.
Eine Öffnung des Impfangebotes für weitere Berufsgruppen mit vielen Kontakten und Systemrelevanz, wie z.B. Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind, Lehrer von weiterführenden Schulen oder für Personen mit Vorerkrankungen nach § 4 der Impfverordnung, ist erst möglich, wenn die weitere Öffnung durch eine Ergänzung des Impferlasses geregelt und der Kreis Heinsberg mit der hierfür vorgesehenen Zahl von Impfdosen versorgt wird.
Quelle:
Kreis Heinsberg