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Das Gesundheitsministerium hat auf Grundlage der Bundesnotbremse den Handel im Kreis Heinsberg ab Dienstag, 27. April eingeschränkt. Untersagt ist nun der Einkauf mit Terminvereinbarung. Der FDP- Landtagsabgeordnete Stefan Lenzen hält die Bundesnotbremse für wenig praxistauglich und für zu undifferenziert:
„Wir leben seit über einem Jahr in und mit der Corona-Pandemie. Wir haben seitdem neue Erkenntnisse gewonnen, Forscher haben Impfstoffe in kürzester Zeit entwickelt und das Angebot an Testmöglichkeiten nimmt weiter zu. Die Bundesregierung, die die Impfstoffbeschaffung verschlafen hat, antwortet auf die dritte Welle mit Maßnahmen aus der ersten: pauschal und undifferenziert.

Steigende Inzidenzwerte bedürfen selbstverständlich schärferer Maßnahmen. Wir sind aber inzwischen an einem Punkt, an dem wir wesentlich differenzierter handeln könnten. Ob das Infektionsgeschehen diffus oder lokal begrenzt wird, berücksichtigt die Notbremse nicht. Ausnahmeregelungen für Geimpfte oder Genesene finden sich ebenfalls nicht in dem von CDU/CSU und SPD beschlossenen Gesetz.

Die Ausgangssperre ist geradezu absurd und nicht verhältnismäßig. Jedem Bürger ist klar, dass sich die Ansteckungsgefahr von Corona nicht nach Uhrzeiten richtet. Auch ist jedem klar, dass beim nächtlichen Spaziergang eines geimpften Ehepaares keinerlei Infektionsgefahr für andere besteht. Und weil die Grundrechte individuelle Freiheitsrechte sind, kann die Bundesregierung und die Befürworter dieses Gesetzes auch niemandem erklären, weshalb man in die Grundrechte von geimpften Paaren beispielsweise, dermaßen massiv eingreift, dass man sie abends Zuhause einsperrt. Die Verfassungsklage durch eine Vielzahl von FDP-Abgeordneten ist daher der richtige Weg. Wir brauchen ein wirksames Gesetz und kein Placebo-Gesetz, dass nur die Freiheiten der Bürger einschränkt.

Wer das Glück hatte seine Impfungen zu erhalten, dem müssen auch seine Rechte wieder zugestanden werden. Wer mangels Angebot noch keine Impfung erhalten hat, dem sollte durch Vorlage eines aktuellen negativen Tests erlaubt sein z.B. seine Einkäufe zu erledigen. Die jetzige Untersagung des Einkaufs nach Terminvereinbarung ist ein Schlag in das Gesicht des Handels im Kreis Heinsberg. Dabei braucht dieser dringend eine Perspektive.
Die Bundesnotbremse ist in dieser Form nicht verhältnismäßig und nicht geeignet diese Krise einzudämmen. Obendrein ist sie verfassungsrechtlich bedenklich.“

Foto: Susanne Klömpges
Quelle: FDP-Fraktion NRW