Coronavirus im Kreis Heinsberg
Stand: 23. April
Heinsberg. Die aktuelle Corona-Statistik für den Kreis Heinsberg vom 23. April 2021 (Stand 9 Uhr): Seit dem 25. Februar 2020 gibt es 10.663 bestätigte Coronafälle im Kreis Heinsberg. Aktuell gelten 984 Personen als noch nicht genesen. Die Zahl der Verstorbenen liegt im Kreis Heinsberg bei 351. Das Landeszentrum Gesundheit (LZG) meldet eine 7-Tage-Inzidenz von 155,0 pro 100.000 Einwohner.
Die Verteilung auf die Städte und Gemeinden stellt sich folgendermaßen dar (Zahl der nachweislich an Covid-19 Erkrankten/Zahl der Genesenen/Zahl der Verstorbenen): Erkelenz (1622/1410/77), Gangelt (889/830/33), Geilenkirchen (1045/900/16), Heinsberg (1867/1598/70), Hückelhoven (1710/1478/55), Selfkant (523/466/16), Übach-Palenberg (1019/902/25), Waldfeucht (444/371/21), Wassenberg (623/555/14), Wegberg (921/818/24).
Mit Inkrafttreten der Neuerungen im Infektionsschutzgesetz hat der Kreis Heinsberg die Aufhebung der Allgemeinverfügung im Zusammenhang mit Ausnahmeregelungen innerhalb der Coronaschutzverodnung veranlasst. Mit Ablauf des heutigen Tages verliert die Allgemeinverfügung ihre Gültigkeit und wird formal von den Neuerungen des Infektionsschutzgesetzes abgelöst. Da der Kreis Heinsberg seit mehr als drei Tagen die sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten hat, gelten die mit diesem Grenzwert verbundenen Einschränkungen für das Kreisgebiet Heinsberg ab Samstag, 24. April.
Eine Zusammenfassung der Neuerungen stellt der Kreis Heinsberg auf der Homepage unter www.kreis-heinsberg.de zur Verfügung. Die bedeutendsten Änderungen betreffen die Ausweitung der Kontaktbeschränkungen vom öffentlichen auf den nun auch privaten Raum sowie eine erstmals gültige Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr.
Der NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann teilt mit, dass die Impfterminvergabe für die Jahrgänge 1950 und 1951 ab heute, 23. April, möglich ist. Über die bekannten Kontaktwege der Kassenärztlichen Vereinigung können die Termine vereinbart werden. In diesem Zusammenhang ist es für die Personen der genannten Jahrgänge möglich, auch für die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner einen Impftermin zu vereinbaren, unabhängig vom Alter der Partnerin oder des Partners.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass das entsprechende Ministerschreiben auf der Homepage des Kreises Heinsberg veröffentlicht wird, die Personengruppen allerdings nicht per Post angeschrieben werden. Ein Altersnachweis über den Personalausweis genügt zur Impfberechtigung.
Die Vergabe der Termine erfolgt ausschließlich in Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Kreisverwaltung hat keinen Einfluss auf die Vergabe.
Quelle
Pressestelle des Kreises Heinsberg