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Berlin

Abgeordnete von CDU und SPD teilten am Montag vormittag mit das die Regeln zur Eindämmung der Corona Pandemie nun doch nicht ganz so streng ausfallen wie
es ursprünglich für diese bundesweite Regelung angedacht wurde.

So berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland das die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22.00 Uhr abends und 05.00 Uhr morgens greifen soll. Joggen und spazieren ist dann auch bis Mitternacht erlaubt. Auch bei hohen Infektionszahlen soll es im Einzelhandel mit dem Click & Collect System – also dem Abholen bestellter Waren weitergehen.

In den Schulen soll dann ab einem Inzidenzwert von 165 der Distanzunterricht aufgenommen werden. Ursprünglich wurde hier ein Inzidenzwert von 200 genannt. Kinder bis 14 Jahren dürfen weiter in Gruppen Sport treiben.

Auch Arbeitgeber werden in die Pflicht genommen und müssen zwei Corona Tests in der Woche bereitstellen. Diese – und andere Regelungen sind zunächst bis zum 30. Juni 2021 beschränkt und folgen dem Ziel die Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit auf ein einheitliches Vorgehen zu bekommen. Die „Notbremse“ soll greifen sobald die 7-Tage-Inzidenz eines Landkreises oder einer Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 Fälle je 100.000 Einwohner erreicht.

Allerdings muss der Bundestag dem genannten noch zustimmen. Bislang ist das nicht geschehen.

Foto / Bericht:
Uwe Heldens / westreporter

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