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Coronavirus im Kreis Heinsberg
Stand: 14. April

Heinsberg. Die aktuelle Corona-Statistik für den Kreis Heinsberg vom 14. April 2021 (Stand 9 Uhr): Seit dem 25. Februar 2020 gibt es 10.179 bestätigte Coronafälle im Kreis Heinsberg. Aktuell gelten 822 Personen als noch nicht genesen. Die Zahl der Verstorbenen liegt im Kreis Heinsberg bei 348. Nach erneuter Sichtung der Totenscheine und kritischer Prüfung der Todesursachen kann in 37 Fällen die SARS-CoV-2-Infektion mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in einem kausalen Zusammenhang mit dem Versterben gesehen werden. Daher wird die Todesstatistik um diese Anzahl korrigiert. Das Landeszentrum Gesundheit (LZG) wird die Korrektur ebenfalls vornehmen. Hier kann es allerdings zu Verzögerungen kommen. Das LZG meldet eine 7-Tage-Inzidenz von 105,3 pro 100.000 Einwohner.


Die Verteilung auf die Städte und Gemeinden stellt sich folgendermaßen dar (Zahl der nachweislich an Covid-19 Erkrankten/Zahl der Genesenen/Zahl der Verstorbenen): Erkelenz (1553/1352/78), Gangelt (879/820/33), Geilenkirchen (965/870/15), Heinsberg (1761/1557/70), Hückelhoven (1624/1434/54), Selfkant (507/441/16), Übach-Palenberg (977/861/24), Waldfeucht (426/364/20), Wassenberg (603/541/14), Wegberg (884/771/24).

Der NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann teilt mit, dass die Impfterminvergabe für die Jahrgänge 1944 und 1945 ab Freitag, 16. April, möglich ist. Über die bekannten Kontaktwege der Kassenärztlichen Vereinigung können die Termine vereinbart werden. In diesem Zusammenhang ist es für die Personen der genannten Jahrgänge möglich, auch für die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner einen Impftermin zu vereinbaren, unabhängig vom Alter der Partnerin oder des Partners.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass das entsprechende Ministerschreiben auf der Homepage des Kreises Heinsberg veröffentlicht wird, die Personengruppen allerdings nicht per Post angeschrieben werden. Ein Altersnachweis über den Personalausweis genügt zur Impfberechtigung.

Die Vergabe der Termine erfolgt ausschließlich in Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Kreisverwaltung hat keinen Einfluss auf die Vergabe.

 

Quelle:
Kreis Heinsberg