Wenn man im Kreis Viersen mit einem an Corona erkrankten Menschen zusammenwohnt kann man bis zu 28 Tage in Quarantäne geschickt werden.
Diese lange Zeit wird vom Kreis Viersen ausgesprochen wenn sich die Familienmitglieder oder sonstigen Mitglieder des Haushaltes nicht von dem Infizierten isolieren können.
Begründet wird diese Maßnahme vor allem durch das häufige Auftreten der sehr ansteckenden südafrikanischen Mutation. Etwa die Hälfte der jetzt infizierten Menschen ist hiervon betroffen.
Neu ist diese lange Quarantänezeit jedoch nicht. Hiervon wurde bereits im letzten Jahr bei Bedarf Gebrauch gemacht. Die Entscheidung hierüber liegt bei den Kreisen und den kreisfreien Städten und kann somit auch außerhalb des Kreises Viersen angewandt werden.
Foto/ Bericht
Uwe Heldens / westreporter