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Es hat in den letzten Stunden viele Anfragen hier bei uns gegeben wie man sich nun zu verhalten
hat wenn man die Bundesrepublik Deutschland aus den Niederlanden heraus „betreten“ möchte.

Für die Kreis Heinsberg sieht es wie folgt aus:

Jeder der aus den Niederlanden nach Deutschland fahren möchte benötigt einen negativen Corona Test der nicht älter als
72 Stunden ist. Dabei ist es vollkommen egal ob ich im Nachbarland war um Urlaub zu machen oder zum tanken oder einkaufen war. Ebenfalls ist es egal wo man wohnt: Sobald man aus den Niederlanden kommt (aus welchem Grunde auch immer) sollte man derzeit den Nachweis über einen Corona Test mit sich führen.

Das „nicht mitführen“ der Bescheinigung über den negativen Corona Test stellt eine Ordnungswidrigkeit dar die mit einer Strafe von bis zu 150 Euro
belegt werden kann.

Noch einmal ganz deutlich: Das gilt für jeden ! Egal ob er in Deutschland wohnt und in den Niederlanden arbeitet – ob er in den Niederlanden wohnt und in Deutschland arbeitet – ob er Freunde und Familie im jeweils anderen Land hat oder aus dem Urlaub in den Niederlanden zurück kehrt.

Seit heute morgen – 0.00 Uhr – wurde diese Verordnung in Kraft gesetzt. In Deutschland kann man sich an den Testzentren zwei mal in der Woche kostenlos testen lassen – sofern man Deutscher ist und hier auch seinen Wohnsitz hat. In den Niederlanden sieht die Situation etwas anders aus: Hier testet man nur dann wenn es Symptome von Corona gibt. Daher hat der in den Niederlanden wohnende – unter Umständen auch Deutsche – seinen Test selber zu zahlen.

Dieser Test kostet zwischen 20 und 40,- Euro die dann aus eigener Tasche zu zahlen wären. Daher sollte man sich in diesem Falle bei seinem Arbeitgeber erkundigen ob hier unter Umständen eine Corona Testung vorgenommen werden kann.

Die Corona Teststellen für den Kreis Heinsberg findet man hier:

https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dokument/167239/download?_9_WAR_vrportlet_action=bisview-dienstleistung-show

Weitere nützliche Infos findet ihr auf der Webseite des Kreises Heinsberg
gleich auf der Startseite:

https://www.kreis-heinsberg.de/