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Die nordrhein – westwestfälische Landesregierung hat auf das Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster umgehend reagiert und hat die
vom Gericht gekippten Verschärfungen mit einer überarbeiteten Fassung wieder in Kraft gesetzt.

Die Neuregelung beinhaltet nun schärfere Auflagen für Gartenmärkte, Buchhandlungen oder auch Schreibwarengeschäfte die seit dem 08. März 2021 ohne Beschränkungen öffnen durften. Nun gilt die 40qm Begrenzung und die Pflicht zur Terminvereinbarung auch für diese Geschäfte. Die Landesregierung NRW sieht darin nun die „Ungleichbehandlung“, die vom Verwaltungsgericht gesehen wurde, als korrigiert an.

Man darf auf das Ergebnis der heutigen Ministerkonferenz gespannt sein und ob die „erwähnten“ Lockerungen zu Ostern erfolgen sollen.

Foto / Bericht:
Heldens / westreporter