Das Land Nordrhein-Westfalen stellt 36 Millionen Euro für außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Programms „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ zur Verfügung. Die vom Schulministerium veröffentlichten Förderrichtlinien ermöglichen eine weitere zeitliche Flexibilisierung und erweitern den Kreis der möglichen Anbieter der Angebote. „Damit können auch bei uns Angebote gemacht werden, um die Pandemiefolgen für Kinder und Jugendliche abzufedern“, erklärt Stefan Lenzen, FDP-Landtagsabgeordneter für die Kreise Heinsberg und Düren.
Bereits seit dem Sommer 2020 können außerschulische Bildungsangebote in den Ferien im Rahmen der Corona-Pandemie über ein Förderprogramm des Landes unterstützt werden. „Das Programm ist eine großartige Chance, um den Schülerinnen und Schülern außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote zu ermöglichen und dadurch die Zeit des Distanzlernens aufzuarbeiten. Dabei geht es nicht nur um inhaltliche Lerndefizite, sondern auch um die Erfahrungen der vergangenen Wochen. In außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten können diese beiden Elemente verbunden und aufgearbeitet werden“, sagt Lenzen.
Die Anträge können ab sofort bei den Bezirksregierungen von privaten oder öffentlichen Trägern gestellt werden. Durch die schnelle Umsetzung und Konkretisierung der Landesregierung können erste Programme bereits vor oder in den Osterferien stattfinden. Die Laufzeit der Richtlinie ist bis zum Ende des Sommers 2022 vorgesehen. Die Landesregierung geht besonders bedacht mit der aktuellen Situation um. So können die außerschulischen Bildungsangebote auch mit guten Distanzlernkonzepten angeboten werden, falls das Infektionsgeschehen vor Ort phasenweise keine Präsenzangebote zulässt. Das bietet eine langfristige Planungssicherheit für alle Beteiligten. Als weitere antragsberechtigte Träger sind nach den Förderrichtlinien des Ministeriums die Hochschulen hinzugekommen, die ebenfalls zur Aufarbeitung der Pandemiefolgen im Bildungsbereich beitragen und Förderanträge stellen können.
„Die ‚Extra-Zeit zum Lernen‘ soll allen Schülerinnen und Schülern, in allen Jahrgangsstufen und Schulformen zugutekommen. Für Schülerinnen und Schüler mit intensivpädagogischem Förderbedarf, also Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen oder geistigen Schwerbehinderungen, können darüber hinaus auch individuelle Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen im häuslichen Umfeld stattfinden. Die Konkretisierung der Förderrichtlinien macht deutlich, dass es sich dabei nicht nur um Ferienprogramme handeln kann, sondern auch um Angebote im Nachmittagsbereich oder am Wochenende. So können zahlreiche und individuelle Angebote zur gezielten Förderung der Schülerinnen und Schüler angeboten werden“, erklärt Stefan Lenzen MdL.
Foto: Susanne Klömpges
Quelle: FDP-Fraktion NRW