Foto: Tobias Koch
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Ein weiterer Schritt in die inklusive Gesellschaft ist der Beschluss des Bundeskabinetts, das Teilhabestärkungsgesetz in das Parlamentarische Verfahren einzuführen.

 

Der Bundestagsabgeordnete für den Kreis Heinsberg und Behindertenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers, ist hierüber erfreut: „Dies ist eine gute Nachricht für Menschen mit Behinderungen. Teilhabe und Vielfalt sind zwei Seiten einer Medaille in einer inklusiven Gesellschaft.“

 

Die Regelungen des Entwurfs des Teilhabestärkungsgesetzes sind vielfältig. Darunter sind mehrere Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen, für die sich Oellers stark gemacht hatte, so beispielsweise das  Budget für Ausbildung, das nun attraktiver werden wird. Hierzu der Abgeordnete Oellers: „Künftig sollen auch Menschen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einem anderem Leistungsanbieter über das Budget für Ausbildung im Sinne eines „lebenslangen Lernens“ gefördert werden können.“ Das Gesetz sieht Verbesserungen vor bei der Betreuung von Rehabilitanden in den Jobcentern, indem spezifische Förderleistungen von den Jobcentern auch neben einem Rehabilitationsverfahren erbracht werden können und die Koordinierung von Leistungen zwischen den Rehabilitationsträgern und den Jobcentern optimiert wird. Im Behindertengleichstellungsgesetz wird zusätzlich ein Rechtsanspruch für Menschen mit Behinderungen auf Begleitung durch einen Assistenzhund geschaffen, sowie die Regelung der dazu gehörigen Ausbildung und Zertifizierung.

 

Der CDU-Abgeordnete Oellers betont: „Jetzt geht es im parlamentarischen Verfahren darum, dieses schon sehr gute Paket für mehr Teilhabe noch weiter zu befüllen. So liegt uns unter anderem die Verbesserung der Regelungen zur Entlohnung von Werkstattbeschäftigten sehr am Herzen.“

 

Quelle:
Büro Wilfried Oellers – CDU

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