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Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen einen 22 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen aus dem Landkreis Altenkirchen Anklage zum Landgericht – Schwurgericht – in Koblenz wegen des Verdachts des versuchten Totschlags erhoben.

In der kürzlich zugestellten Anklageschrift wird dem Angeschuldigten zur Last gelegt, am 26.10.2020 gegen 21:45 Uhr in Alsdorf mit einem Messer in bedrohlicher Haltung auf einen Polizeibeamten zugelaufen zu sein und dabei wiederholt Tötungsabsicht geäußert zu haben. Zu einer Verletzung oder gar Tötung des Polizeibeamten kam es nicht, weil eine am Polizeieinsatz beteiligte Polizeibeamtin mit der Dienstwaffe in Nothilfe auf den Angeschuldigten schoss und ihn im Lendenbereich lebensgefährlich verletzte. Zudem löste der Polizeibeamte in Notwehr einen zweiten Schuss mit dem Taser auf den Angeschuldigten aus.

Der anwaltlich vertretene Angeschuldigte befindet sich seit dem 29.10.2020 in Untersuchungshaft. Er lässt sich insbesondere ein, er habe am Tattag Alkohol konsumiert und könne sich an das Geschehen nicht mehr erinnern.

Das Landgericht hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens bisher nicht entschieden. Termin zur Hauptverhandlung ist daher noch nicht bestimmt. Bitte wenden Sie sich insoweit und zu weiteren Fragen zum Ablauf des gerichtlichen Verfahrens an die Pressestelle des Landgerichts Koblenz.

Rechtliche Hinweise:

Wegen Totschlags macht sich strafbar, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein. Der Versuch ist strafbar.

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlicher als ihr Freispruch ist. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung der Betroffenen verbunden. Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Dies gilt auch dann, wenn gegen einen Angeschuldigten die Untersuchungshaft angeordnet worden ist.

Quelle: Staatsanwaltschaft Koblenz
Leitender Oberstaatsanwalt

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