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Alsdorf/ Koblenz

Am Abend des 26.10.2020 war es in Alsdorf nach einem eskalierten Familienstreit zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch und Tasereinsatz gegen einen 22jährigen deutschen Staatsangehörigen gekommen. Als deren Folge hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz gesonderte Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamtin, die den Schuss aus ihrer Dienstwaffe abgegeben hatte, den Polizeibeamten, der zweimal mit dem Taser geschossen hatte, sowie den 22 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nunmehr die Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamtin wegen des Anfangsverdachts eines versuchten Tötungsdelikts und den Polizeibeamten wegen des Anfangsverdachts der (versuchten) gefährlichen Körperverletzung gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt. Die Ermittlungen haben insbesondere aufgrund der übereinstimmenden Angaben der am Tatort anwesend gewesenen Zeugen ergeben, dass der angeschossene 22jährige Mann mit einem Messer in bedrohlicher Haltung auf den Polizeibeamten zugelaufen sei und dabei wiederholt Tötungsabsicht geäußert haben soll. Somit waren der Gebrauch der Schusswaffe durch die Polizeibeamtin sowie der wiederholte Einsatz des Tasers durch den Polizeibeamten durch Notwehr bzw. Nothilfe gerechtfertigt.

Gegen den 22 Jahre alten Beschuldigten dauern demgegenüber die Ermittlungen wegen des Verdachts des versuchten Totschlags noch an. Gegen ihn ist am 29.10.2020 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz von der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz ein Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und der Schwere der Tat erlassen worden. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft in einem Justizvollzugskrankenhaus.

Der anwaltlich vertretene Beschuldigte lässt sich insbesondere dahin ein, er habe am Tattag Alkohol konsumiert und könne sich an das Geschehen nach Rückkehr in sein Elternhaus nicht mehr erinnern. Deshalb werden derzeit insbesondere Zeugen zum Alkoholkonsum des Beschuldigten vor der Tat vernommen.

Quelle:
Staatsanwaltschaft Koblenz

By CUH