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Alle Reisenden aus einem Hochrisikogebiet innerhalb der EU / Schengen müssen ab dem 29. Dezember 00:00 Uhr ein negatives COVID-19-Testergebnis vorweisen, wenn sie mit dem Flugzeug, Schiff, internationaler Intercity und internationalem Bus in mehr als 30 km Entfernung von der Grenze in die Niederlande reisen.  Dies gilt auch für niederländische und andere EU / Schengen-Bürger. Kann ein Reisender kein negatives Testergebnis zeigen dann darf er/sie nicht in die Niederlande einreisen.

Reisende mit internationalem Intercity oder Bustransfer  werden entweder beim Einsteigen oder während der Reise überprüft, jedoch immer vor der ersten Haltestelle in den Niederlanden. Wenn sie keine aktuellen negativen Testbelege vorlegen können, werden sie gebeten, das Transportmittel an der ersten Haltestelle nach dem Grenzübergang zu verlassen.

Das negative Testergebnis muss in Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch oder Niederländisch sein und wird  geprüft:

Es muss ein molekularer PCR-Test und ein Test für Sars-Cov-2 / COVID-19 sein.

Jede andere Art von Test, einschließlich eines Schnelltests, ist ungültig.

Das Testergebnis muss negativ sein (oder nicht erkannt werden);
Vor- und Nachname: gemäß Reisepass;
Datum und Uhrzeit der Durchführung des Tests müssen enthalten sein. Der Test darf bei der Ankunft in den Niederlanden maximal 72 Stunden alt sein.

Reisende aus der EU / Schengen müssen nur das Testergebnis vorweisen können, nicht die selbstsignierte Testerklärung, die Reisende von außerhalb der EU / Schengen bei ihrer Ankunft in den Niederlanden vorzuweisen haben. Die Pflicht besteht auch nicht für Kinder unter 13 Jahren.

Reisen mit dem Schiff
Die Anforderung eines negativen PCR-Tests gilt auch für den internationalen Transport von Passagieren, die mit dem Schiff aus Risikogebieten in die Niederlande reisen. Dies gilt neben Fährverbindungen aus Großbritannien auch für Schiffsreisen.

Negatives Testergebnis beim Transit durch den Flughafen
Reisende, die an einem niederländischen Flughafen ankommen und direkt mit dem Flugzeug weiter reisen, benötigen ebenfalls ein negatives Testergebnis.

Ausnahmen Verpflichtung negatives Testergebnis
Die folgenden Personen benötigen kein negatives Testergebnis:

Personen unter 13 Jahren
Reisende aus Island
Reisende aus sicheren Ländern
Grenzarbeiter, Grenzstudenten und Grenzstudenten;
Inhaber eines vom Außenministerium ausgestellten diplomatischen Personalausweises;
Inhaber nicht niederländischer Diplomatenpässe;
Inhaber niederländischer Diplomatenpässe bei Reisen zur Erfüllung ihrer Pflichten oder bei Reisen zu oder von ihrer Arbeit.
Staatsoberhäupter und Mitglieder einer ausländischen Regierung:
Personen, die bei Bedarf mit dem Transport von Gütern und anderem Transportpersonal beschäftigt sind, wie z. B. LKW-Fahrer. Dies schließt auch Personen ein, die auf Containerschiffen, Massengutfrachtern (z. B. Erz oder Kohle), Tankschiffen (Brennstoffe und Chemikalien) und Fischerei arbeiten. Und auch Personen, die im Energiesektor tätig sind, dh Öl- und Gasplattformen und Windparks, Offshore-Unternehmen, die Dienstleistungen für diesen Sektor erbringen, sowie Luft-, Kreuzfahrt- und Fährpersonal, wenn sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben reisen;
Seeleute, die im Besitz eines Seemannsbuchs sind, wenn sie zur Erfüllung ihrer Pflichten reisen oder wenn sie zu oder von ihren Pflichten reisen. Die Ausnahmen gelten nicht für Seeleute auf kommerziellen Yachten und Sportbooten.
Passagiere auf einem Flug, die nicht die Niederlande als Endziel haben, sondern aufgrund unvorhergesehener Umstände zu einem niederländischen Flughafen umleiten müssen.
Passagiere mit einem NATO-Reiseauftrag oder einem NATO-2-Visum.

Derzeit benötigt man kein negatives Testergebnis wenn man mit dem Auto in die Niederlande einreisen möchte. Denken Sie jedoch daran, dass es in jedem Land Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus gibt, also vielleicht in den Ländern, durch die Sie mit dem Auto reisen.

Negatives Testergebnis und Ankunft in den Niederlanden
Aufgrund von Verzögerungen erfolgte die Durchführung des Tests vor mehr als 72 Stunden
Wird die Reise unverschuldet verzögert dann kann der Test bei Ankunft in den Niederlanden maximal 96 Stunden alt sein. Der Reisende erhält daher zusätzliche 24 Stunden. Es ist Sache des Reisenden, nachzuweisen, dass das negative Testergebnis aufgrund einer unverschuldeten Verzögerung abgelaufen ist.

Reisender ohne negatives Testergebnis
Zeigt ein Reisender bei Flugreisen vor dem Abflug des Flugzeugs kein negatives Testergebnis? Dann darf der Reisende nicht in das Flugzeug einsteigen und darf nicht in die Niederlande reisen. In den Niederlanden prüft die Veiligheidsregio, ob Reisende über ein negatives Testergebnis verfügen.

Positiv getestete Menschen sollten nicht reisen –  auch nicht in die Niederlande. Sie müssen in dem Land bleiben, in dem sie sich befinden bis die Beschwerden beendet sind. Folgen Sie den Anweisungen des örtlichen Gesundheitswesens. Dies gilt auch für niederländische Reisende.

Nur wenn sie keine Beschwerden  haben und auf Corona negativ getestet wurden, dürfen sie in die Niederlande einreisen. Helfen Sie aktiv mit das Virus einzudämmen – so schnell es geht. auch ein negatives Testergebnis ist keine gesundheitliche Aussage.

Quelle:rijksoverheid.nl
Foto / Bericht: Heldens / westreporter

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