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Der Bundestag hat in dieser Woche das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet. Dies beinhaltet auch deutliche Verbesserungen und Entlastungen für das Ehrenamt. Zurück geht dies auf eine Initiative der NRW-Landesregierung aus FDP und CDU. Bereits vor zwei Jahren hatte die Regierung eine Bundesratsinitiative zu steuerlichen Vereinfachungen und Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft gestellt.

„Mit den nun beschlossenen Änderungen erhalten gemeinnützige Organisationen und ehrenamtlich Engagierte mehr Unterstützung“, führt Stefan Lenzen, FDP-Landtagsabgeordneter und Mitglied des Heimatausschusses, aus. Gemeinnützige Vereine werden künftig erst dann Körperschafts- und Gewerbesteuer zahlen müssen, wenn die Bruttoeinnahmen 45.000 Euro übersteigen, statt wie bisher 35.000 Euro. Der Steuerfreibetrag für Übungsleiter wird von 2.400 auf 3.000 Euro angehoben, die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro. Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro wird für kleine Vereine ersatzlos gestrichen.

„In Nordrhein-Westfalen gehen wir noch einen Schritt weiter“, so Lenzen. „Die Haushaltsmittel für bürgerschaftliches Engagement stocken wir im kommenden Jahr auf 24 Millionen Euro auf.“ Zur Abfederung coronabedingter finanzieller Schäden können Vereine über das Sonderprogramm „Heimat, Tradition und Brauchtum“ einen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro beantragen. „Vereine aus dem Breitensport unterstützen wir mit einem zusätzlichen Hilfspaket von 15 Millionen Euro. Mit der Aufstockung, dem Sonderprogramm und dem Hilfspaket zeigt die NRW-Koalition, dass wir das Ehrenamt in der Krise nicht alleine lassen.“

Foto: Susanne Klömpges
Quelle: FDP-Fraktion NRW

By CUH