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Luftaufnahme aus Keyenberg bei Erkelenz

 

Über 20 Sachverständige waren in einer Anhörung des NRW Landtages zum Entwurf der Leitentscheidung im Landtagsplenum vor Ort, oder wurden über Videostream zugeschaltet. Hierbei wurden im ersten Block die Auswirkungen rund um den Tagebau Garzweiler II ausgiebig diskutiert, auch unter Beteiligung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz Stephan Muckel, Vertretern der Perspektive Tagebaurand und des Bündnisses „Alle Dörfer bleiben“. „Es freut mich, dass die Anregungen und Wünsche der Betroffenen im Bereich des Tagebaus Garzweiler II mit dieser Anhörung und den zuvor abgegebenen Stellungnahmen auch im Landtag deutlich gemacht werden konnten,“ so Thomas Schnelle, Landtagsabgeordneter u.a. für die Stadt Erkelenz und den dort aktuellen und zukünftigen Abbaugebieten. „Die Bewohnerinnen und Bewohner im Bereich von Garzweiler II auf dem Gebiet der Stadt Erkelenz werden nach dem Beschluss zum Ende der Braunkohlenverstromung sicherlich noch die größten Belastungen tragen müssen. Dies wurde auch in der Anhörung deutlich. Daher sind möglichst große Abstände zu den zukünftigen Tagebauranddörfern, auch mehr als die nun schon zugesagten 400m, Änderung der Abbaurichtung in nicht bewohnten Bereich, Emissionsschutzeinrichtungen, verkehrliche Entlastungen, Erhalt möglichst vieler Flächen für die Landwirtschaft und ähnliches enorm wichtig. Der Entwurf der neuen Leitentscheidungen hat einige Forderungen schon aufgegriffen. Wichtig für die Menschen in den Dörfern, die dem Tagebau noch zum Opfer fallen sollen, ist dabei auch die Feststellung, dass die Umsiedlungen unter den gleichen Voraussetzungen weitergeführt werden, wie sie zu Beginn des Prozesses bestanden haben.

Neben den weitergehenden Forderungen aus Erkelenz insbesondere zu den Abstandsflächen von 1500 m wurde aber auch eine Beteiligung der Betroffenen über die Leitentscheidung hinaus z.B. im zuständigen Braunkohlenausschuss der Bezirksregierung und eine möglichst flexible Leitentscheidung gefordert. Es dürfen nun keine Festlegungen getroffen werden, die bei einem früheren Braunkohleausstieg oder bei weniger benötigten Braunkohlemengen nicht mehr rückgängig gemacht werden können. So wurde durch die Perspektive Tagebaurand auch angemahnt, die Notwendigkeit und Machbarkeit einer A 61 n ernsthaft zu prüfen.  Die Leitentscheidung kann nur auf den jetzt bekannten Rahmenbedingungen erstellt werden. Es wichtig, weiter an diesen Rahmenbedingungen zu arbeiten, um auch nach der Leitentscheidung weitere Verbesserungen für die Menschen im geplanten Abbaugebiet erreichen zu können.“

Quelle: Landtag Nordrhein-Westfalen
Gemeinschaftsbüro
Thomas Schnelle MdL / Bernd Krückel MdL
Foto: Uwe Heldens

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