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Seit heute morgen um 10.00 Uhr berieten die Bund-Länder-Runde mit Bundeskanzlerin Angela Merkel über das weitere vorgehen im Kampf gegen die Pandemie. Das Ergebnis wurde soeben verkündet:

 

Demnach sollen der Lebensmittel-Einzelhandel, Großhandel, Weihnachtsbaumverkauf, Wochenmärkte, Direktvermarkter für Lebensmittel, Tierbedarfs/Futtermittelmärkte, Abhol und Lieferdienste, Zeitungsverkaufsläden, Waschsalon, Getränkemärkte Apotheken, Reformhäuser, Reinigungen, Poststellen, Sanitätshäuser, Drogerien, Banken und Sparkassen, Poststellen, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz – und Fahrradwerkstätten geöffnet bleiben.

Gewerbe bei denen eine körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist werden geschlossen. Darunter fallen unter anderem Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betrieben.

Anders als im Frühjahr bleiben viele Geschäfte geschlossen die Waren abseits des täglichen Lebensbedarfes anbieten. Darunter fallen nun auch Baumärkte.

Für den gleichen Zeitrum – also vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 soll es nach diesem Beschluss auch deutliche Kontakteinschränkungen an Schulen und Kita´s geben. Wann immer es möglich sei sollen Kinder nach diesem Papier dann zu Hause betreut werden. Schulen sollen dann für den genannten Zeitraum grundsätzlich geschlossen werden – oder die Präsenzpflicht ausgesetzt werden. Gleiches gilt für Kindertagesstätten. Für die betroffenen Eltern soll dann für diese Zeit eine Möglichkeit geschaffen werden bezahlten Urlaub nehmen zu können.

Nach dem Beschluss wird dann auch die vorgesehene „Lockerung“ an Weihnachten gekippt. Hier sollten sich noch bis zu zehn Personen sehen sollen. Nun sollen für die Zeit vom 24. – 26.12.2020 Treffen mit 5 Personen zuzüglichen Kindern (bis 14) im engsten Familienkreis zugelassen werden. Zu diesem „engen Familienkreis“ gehören Ehegatten und sonstige Lebenspartner, direkte Verwandte (Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige auch wenn dies zwei Hausstände bedeutet)

Ebenfalls wird das Thema Jahreswechsel im Beschluss berücksichtigt. So soll laut den Plänen an Silvester und am Neujahrstag ein Versammlungsverbot umgesetzt werden. Kommunen haben die Möglichkeit zu bestimmen auf welchen publikumsträchtigen Plätzen ein Feuerwerksverbot gelten soll und der Verkauf von Feuerwerk soll laut des Entschlusses generell verboten werden. Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 generell verboten. Dort wo eine Ausgangssperre ab 21.00 Uhr verhängt wurde, bleibt diese auch an Silvester bestehen. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Arbeitgeber werden gebeten zu prüfen ob entweder Betriebsferien oder große Homeoffice Lösungen möglich sind. Medizinisch notwendige  Behandlungen (Physio – Ergo und Logotherapien sowie Podologie und Fußpflege bleibt weiterhin möglich.

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte sonstiger Glaubensgemeinschaften sind nur dann zulässig wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet wird. Die Maskenpflicht gilt am Sitzplatz – Gemeindegesang ist untersagt. Gegebenenfalls sollen sich die Besucher anmelden wenn ein großer Andrang erwartet werden kann.

Für Alten und Pflegeheime sowie mobile Pflege soll mit besonderen Schutzmaßnahmen bedacht werden. Vom Bund wird diese mit Kostenübernahme für Antigen Schnelltests oder medizinischen Schutzmasken unterstützt.

Vom Lockdown betroffene Unternehmen können dem Beschluss zufolge auf mehr Hilfen vom Staat hoffen. Bei der sogenannten Überbrückungshilfe III soll der Höchstbetrag  erhöht werden, wobei der maximale Zuschuss für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen vorgesehen ist. Für diese Unternehmen und Firmen soll es zudem Abschlagszahlungen ähnlich wie bei November- und Dezemberhilfen geben. Auch mit den Schließungen verbundene Wertverluste bei Waren und anderen Wirtschaftsgütern sollen aufgefangen werden.

Die Bundesregierung bittet die Bürger dazu auf die Schutzmaßnahmen einzuhalten. Wie Söder sagt: „Corona ist außer Kontrolle geraten“ Es bedarf nun eine gemeinsamen Kraftanstrengung aller Bürger.

Foto / Bericht:
Uwe Heldens / westreporter

 

Update:

Der Verlag für Rechtsjournalismus hat vor kurzem ihren kostenfreien Ratgeber zum Thema “Alles rund ums Feuerwerk – Bußgelder und Bedingungen” aktualisiert. Mit wichtigen Fragen:

  • Muss ein Feuerwerk genehmigt werden?

  • Welche Sanktionen drohen für den unerlaubten Einsatz von Feuerwerkskörpern?

  • Was sind explosionsgefährliche Stoffe laut SprengG?

Den Ratgeber finden Sie unter: https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-feuerwerk-sprengstoff/

 

By CUH