Social Media

Der NRW Landtag berät aktuell die Novelle des Landeswassergesetzes. Damit werden falsche Weichenstellungen der Vorgängerregierung korrigiert. Der Trinkwasserschutz und die Rohstoffgewinnung werden künftig miteinander vereinbart.

„Der Schutz unseres Trinkwassers ist nicht verhandelbar und hat oberste Priorität. Aus diesem Grund wollen wir das Landeswassergesetz weiterentwickeln. Künftig wird es einen Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung geben. Wir gewährleisten hiermit, dass Trinkwasser jederzeit verfügbar ist“, erklärt der FDP-Landtagsabgeordnete für die Kreise Heinsberg und Düren, Stefan Lenzen.

Der Schutz unseres Wassers spielt bei der Rohstoffgewinnung eine entscheidende Rolle. Abgrabungen von Sand und Kies dürfen die Qualität des Grundwassers nicht beeinträchtigen oder gefährden. Das gilt umso mehr für Wasserschutzgebiete. Deshalb fordern die Freien Demokraten eine landesweite Verordnung für Wasserschutzgebiete in NRW. Es wird einheitlich geregelt, dass die Bodenschatzgewinnung hinter dem Trinkwasserschutz zurücktreten muss. Das schafft Rechtssicherheit.

Mit einer landesweiten Wasserschutzgebietsverordnung begeht NRW Neuland im Gewässerschutz. Künftig wird das gesamte Bundesland in den Blick genommen. „Dort, wo Gefahren für das Trinkwasser nicht ausgeschlossen werden können, kann keine Rohstoffgewinnung genehmigt werden. Im Ländervergleich leisten wir in NRW den größten Schutz des Trinkwassers. Die landesweite Wasserschutzgebietsverordnung muss zeitgleich mit den Änderungen des Landeswassergesetzes erfolgen. Da sich das Verfahren zur Wasserschutzgebietsverordnung verzögert, stellen wir auch die Regelung zum Rohstoffabbau zurück. Damit halten wir Freie Demokraten Wort: Der Schutz des Trinkwassers hat oberste Priorität, nachrangige Belange müssen hintenanstehen“, so Lenzen abschließend.

 

© Foto: Susanne Klömpges, FDP-Fraktion NRW

By CUH