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Die Corona-Pandemie hat die Kommunen stark belastet. Grund dafür sind erhöhte Ausgaben durch Corona und weggebrochene Gewerbesteuereinnahmen. Mit 2,72 Milliarden Euro gleichen das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund den Kommunen diese Mindereinnahmen aus. Die Bescheide sind verschickt, das Geld wird den Kommunen bereits am kommenden Montag ausgezahlt.

Dazu erklären Bernd Krückel und Thomas Schnelle, die CDU-Landtagsabgeordneten des Kreises Heinsberg:
„Die NRW-Koalition steht felsenfest hinter unseren Kommunen, in diesen harten Zeiten noch mehr als sonst. Daher freuen wir uns, dass die Landesregierung diese in Deutschland einzigartige Finanzhilfe gemeinsam mit dem Bund auf die Beine stellen konnte und sie so schnell ausgezahlt werden kann. Der Kreis Heinsberg erhält insgesamt über 20 Millionen Euro. So können die Haushaltsplanungen ohne Kürzungen geplant und weiterhin wichtige Investitionen getätigt werden. Da die letzten 3 Jahre der Gewerbesteuer Teil der Berechnungsgrundlagen sind, kann es bei der Höhe der Zuweisungen zwischen den Kommunen zu deutlichen Unterschieden kommen.“
Hintergrund:

In diesem Jahre erhalten die Kommunen neben dieser Finanzhilfe noch die Rekordsumme von 12,8 Milliarden Euro aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz. Darüber hinaus werden die Kommunen dauerhaft durch die Übernahme der Kosten der Unterkunft mit rund einer Milliarde Euro jährlich entlastet. Auch investiert die Landesregierung rund eine Milliarde Euro mehr in die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen, der Bund steuert 630 Millionen Euro dazu. Über die NRW.BANK werden weitere Unterstützungsprogramme bereit gestellt, um die finanzielle Versorgung der Kommunen in der aktuellen Krise zu gewährleisten.

Der auf die jeweilige Gemeinde entfallende Anteil an dem insgesamt zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag entspricht vereinfacht dargestellt ihrem Anteil an der Gesamtsumme aller Aufkommensrückgänge nach einem vom Landtag Nord-rhein-Westfalen beschlossenen Schlüssel. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Verteilung der Ausgleichsmasse proportional zur Verteilung der Ausgleichsbedarfe erfolgt. Gemeinden, deren maßgebliche Netto-Gewerbesteuer nach dem gesetzlichen Berechnungsmodus nicht geringer ausgefallen ist, erhalten eine Ausgleichsleistung auf Grundlage ihres Anteilswertes.

 

Quelle: Landtag NRW
Büro Schnelle / Krückel CDU

By CUH