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Die Corona-Pandemie stellt die öffentlichen Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland und in Nordrhein-Westfalen sowie in jeder unserer Kommunen vor große Herausforderungen: Die Neuverschuldung betrifft derzeit alle staatlichen Ebenen. Neben zusätzlichen Ausgaben sind dafür die zeitgleich zurückgehenden Einnahmen verantwortlich. Dies betrifft auch und insbesondere die für die Gemeinden bedeutsame Gewerbesteuer. Hier sind erhebliche Mindereinnahmen zu erwarten, mit entsprechenden negativen Folgen für die kommunalen Haushalte. Am 3. Juni 2020 wurde im Bund beschlossen, dass den Gemeinden für die im Jahr 2020 zu erwartenden Gewerbesteuermindereinnahmen – zu gleichen Teilen mit dem jeweiligen Land – ein pauschaler Ausgleich gewährt wird.
Am 17. September 2020 haben der Bundestag und am 18. September 2020 der Bundesrat die dafür erforderlichen bundesgesetzlichen Grundlagen beschlossen: Mit der Ergänzung des Grundgesetzes um einen Artikel 143h wurde eine verfassungsrechtliche Grundlage für die nachfolgenden Zuweisungen des Bundes an die Länder geschaffen. Mit dem Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder stellt der Bund den Ländern insgesamt 6,134 Milliarden Euro zur Verfügung. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen davon 1,381 Milliarden Euro. In diesem Betrag sind die erwarteten Gewerbesteuermindereinnahmen enthalten.

Das Gesetz des Landtags greift die bundesgesetzlichen Vorgaben auf und regelt die konkrete Verteilung der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 2,72 Milliarden Euro sowie die Auszahlungsmodalitäten.
Der Schlüssel zur Ermittlung und Verteilung der Ausgleichsleistungen beruht auf dem Vergleich des Gewerbesteueraufkommens im Zeitraum 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020.
Es entstehen für das Land Nordrhein-Westfalen aufgrund der hälftigen Übernahme der Kompensationsleistungen Ausgaben in Höhe von 1,339 Milliarden Euro.

Die Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Heinsberg Bernd Krückel, Stefan Lenzen und Thomas Schnelle sind zufrieden mit den Ausgleichszahlungen für die Städte und Gemeinden.

By CUH