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Auflagen – enger Zusammenschluss zwischen Polizei und Ordnungsbehörden

Aachen (ots)

Aufgrund mehrerer angemeldeter Demonstrationen (drei Kundgebungen/ ein Aufzug) wird es am kommenden Samstag (14.11.2020) in der Zeit
zwischen 14.30 Uhr und 20 Uhr voraussichtlich zu Verkehrsbehinderungen in den Bereichen zwischen der Monheimsallee und der Pontstraße kommen.

Die Monheimsallee wird in dieser Zeit in Fahrtrichtung Bastei für den Verkehr
gesperrt. Bei der Aachener Polizei wurden zwei Versammlungen des Netzwerkes
„Querdenken 241“ angemeldet. Dabei handelt es sich um eine Kundgebung am
Eurogress mit voraussichtlich etwa 400 Personen und einen anschließenden Aufzug
vom Eurogress in Richtung Pontstraße und zurück mit circa 200 Teilnehmer*innen.
Der Polizei liegen zudem die Anmeldungen zweier Gegenkundgebungen vor, die mit
etwa 100 bzw. zehn Personen im Bereich der Kundgebung der Querdenker
protestieren wollen. Die Aachener Polizei hat als zuständige Versammlungsbehörde
die Anmeldungen eingehend geprüft und bestätigt. „Wir haben allerdings klare
Auflagen zur Beachtung der Coronaschutzverordnung erteilt, denn der
Gesundheitsschutz aller; Teilnehme*innen und unbeteiligter Bürger*innen, hat
oberste Priorität“, betont der Behördenleiter, Dirk Weinspach. Die Erteilung der
Auflagen geschah in engem Austausch mit den zuständigen Gesundheits- und
Ordnungsbehörden der Stadt/ Städteregion Aachen. So ist den Teilnehmer*innen der
großen Kundgebung eine Fläche am Eurogress zugewiesen, die für maximal 721
Personen begrenzt ist. Damit ist gewährleistet, dass der geforderte Mindestabstand zwischen den Personen eingehalten werden kann.

Zudem gilt eine generelle Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske, sofern mehr als 25 Personen
teilnehmen und grundsätzlich sind die Mindestabstände einzuhalten. Darüber
hinaus wurde das Mitführen von Martinslaternen oder Kerzen im Rahmen des
Aufzuges untersagt, nachdem der Demonstrationszug öffentlich als Martinsumzug
für Kinder beworben wurde. Aufgrund der Coronapandemie sind diese Martinsumzüge
bekanntermaßen in diesem Jahr nicht erlaubt.

„Wir sind eine versammlungsfreundliche Behörde und Meinungsvielfalt ist in unserer Demokratie
zu begrüßen. Das Versammlungsrecht darf aber nicht dazu benutzt werden, die
derzeit geltenden Regeln zum Schutz der Gesundheit aller Menschen zu
untergraben“, begründet Dirk Weinspach die Erteilung dieser Auflage. Die
Auflagen werden vor Ort durch die eingesetzten Kräfte überwacht.

Quelle:
Polizei Aachen
Symbolfoto Demo:
Ron Weimann

By CUH