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Bei der Stadt Hückelhoven wird in der Zeit von

Montag, den 26.10.2020 bis einschließlich Freitag, den 06.11.2020

im Rathaus, Rathausplatz 1 (Eingang Breteuilplatz), Amt für Stadtplanung und Liegenschaften (Fachbereich Stadtplanung), Zimmer 3.15

jeweils

montags bis freitags von 08.00 – 12.30 Uhr,
montags bis mittwochs von 14.00 – 16.00 Uhr,
donnerstags von 14.00 – 17.30 Uhr

folgender Bauleitplan mit dazugehöriger Begründung öffentlich ausgelegt:

Bebauungsplan 3-184-1, Brachelen, Kinderspielanlage Linnicher Straße

Für den in der Anlage gekennzeichneten Geltungsbereich existiert seit dem 21.07.2017 der rechtsverbindliche Bebauungsplan „3-184-0, Brachelen,
Kinderspielanlage Linnicher Straße“. Der Bebauungsplan setzt einen Hallenspielplatz mit dazu notwendigen Nebenanlagen wie z.B. Sanitäreinrichtungen, Innengastronomie, Geräteraum, Fahrzeuggaragen etc. fest. Eine Außengastronomie ist nicht zulässig.

Zudem wurde der Bebauungsplan seinerzeit aufgestellt, um die verkehrliche Situation auf der Linnicher Straße zu entlasten und entsprechend Parkplätze im rückwärtigen Bereich des Indoorspielplatzes anlegen zu dürfen. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt.

In der zum Bebauungsplan erstellten schalltechnischen Beurteilung der zu erwartenden Geräuschimmissionen wurde bereits eine mögliche Außenspielfläche (max. 50
Kinder) begutachtet und für unproblematisch bewertet, da die maximal zulässigen Lautstärkenrichtwerte eingehalten werden. Im damaligen Bebauungsplanverfahren wurde sich aber gegen eine entsprechende Außenspielanlage und Außengastronomie entschieden und diese entsprechend im Bebauungsplan als unzulässig festgesetzt.

Auf Grund der anhaltenden Corona-Pandemie und die hierdurch vom Investor zu leistenden Aufwendungen, von Schutz- und Hygienemaßnahmen stellen die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens stark in Frage. Um die beliebte und über die Stadtgrenzen bekannte Einrichtung am Standort halten zu können, soll nun auf einer entsprechenden Teilfläche (wie im Lärmgutachten bewertet) eine Außenspielanlage sowie eine Außengastronomie zugelassen werden. Hierzu muss der entsprechende Bebauungsplan geändert werden.

Quelle:
Stadt Hückelhoven

By CUH